Was ist eine Wegweisung – und wie wirkt sie? Fragen und Antworten

Was ist eine Wegweisung – und wie wirkt sie? Fragen und Antworten
Wann die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot anordnet – und wie die Wegweisung kontrolliert wird.

Das Jahr hat kaum angefangen, und schon erschüttern zwei Frauenmorde Österreich: Zuerst in dem Fall einer vermissten Steirerin, deren Leiche schließlich am Dienstagabend gefunden wurde. Ein 30-Jähriger Polizist, mit dem sie eine lose Beziehung gepflegt haben soll, gilt aktuell als Hauptverdächtiger, die Ermittlungen laufen noch. 

Tags darauf, am Mittwoch, wurde ein Femizid in Mistelbach in Niederösterreich publik: Ein Mann gestand, seine Lebensgefährtin erwürgt und ihre Leiche anschließend in einem Erdkeller versteckt zu haben. 

Wann wird eine Wegweisung ausgesprochen?

Zur Gewalttat in Wilfersdorf im Bezirk Mistelbach gab die Polizei bereits erste Erkenntnisse bekannt. Demnach habe es bei dem Paar schon im Vorfeld Streitigkeiten sowie körperliche Auseinandersetzungen gegeben. Und: Es seien auch Wegweisungen seitens der Exekutive ausgesprochen worden.

Was genau bedeutet das? Die Gewaltschutzzentren Österreichs beantworten dazu die wichtigsten Fragen

Unter welchen Voraussetzungen kann die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen? 

Die Polizei kommt nach einem entsprechenden Notruf zu Ihnen nach Hause und führt mit den dort anwesenden Personen getrennte Gespräche. Dabei fragt sie, was passiert ist. Die Polizistinnen und Polizisten beurteilen dann die Gefährlichkeit der Situation. Sie sprechen die Wegweisung sowie das Betretungs- und Annäherungsverbot aus, wenn Gewalt droht oder unmittelbar vor dem Einsatz Gewalt passiert ist. Wichtig hierbei: Auch wenn es zu keiner sichtbaren Verletzung gekommen ist, sind Wegweisung, Betretungs- und Annäherungsverbot möglich. 

Wer wird durch das Betretungs- und Annäherungsverbot geschützt – und in welchem Radius gilt es? 

Jede Person, die in der betreffenden Wohnung/dem betreffenden Haus wohnt (auch wenn nur vorübergehend) und Schutz braucht, zum Beispiel Ehefrau/Ehemann, Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Schwester, Bruder, Kinder, aber auch Untermieterin/Untermieter, Mitbewohnerin/Mitbewohner in einer WG.

Mit dem Betretungsverbot wird die Rückkehr in das Haus/die Wohnung samt einem Umkreis von 100 Metern verboten. Sprich: Das Annäherungsverbot bewirkt einen Schutz im Umkreis von 100 Metern um die gefährdete Person.

Kann ich verlangen, dass ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird? 

Nein, nur die Polizei kann das Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen, wenn die Voraussetzungen (siehe oben) vorliegen. 

Welche Örtlichkeiten sind vom Betretungs- und Annäherungsverbot umfasst? 

Das Betretungsverbot bezieht sich auf die Wohnung / das Haus; das Annäherungsverbot soll die gefährdete Person vor persönlicher Kontaktaufnahme schützen. 

Wie lange dauert das Betretungs- und Annäherungsverbot? 

Zwei Wochen, es endet am letzten Tag um 0:00 Uhr.

Spielen Eigentums- und Mietverhältnisse eine Rolle? 

Nein, das Betretungs- und Annäherungsverbot wird unabhängig von Eigentums- und Mietverhältnissen ausgesprochen. Es kann auch gegen den Eigentümer / die Eigentümerin verhängt werden.

Wer wird bei einer ausgesprochenen Wegweisung informiert?

Wenn die Polizei ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum (eine Liste aller österreichischen Gewaltschutzzentren nach Bundesland finden Sie hier). Die Gewaltschutzzentren können natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Opfern häuslicher Gewalt aufgesucht werden. Wenn minderjährige Kinder im Haushalt wohnen, wird auch die Kinder- und Jugendhilfe verständigt.

Was passiert mit dem Gefährder / der Gefährderin? 

Der Gefährder / die Gefährderin muss der Polizei die Wohnungsschlüssel übergeben und eine Adresse bekanntgeben, an die ihm / ihr Briefe geschickt werden können. Er / sie bekommt auch ein Informationsblatt mit Hinweisen für Unterkunftsmöglichkeiten. 

Zudem gibt es seit 2021 eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung für die weggewiesene Person, entsprechende Stellen müssen innerhalb von fünf Tagen kontaktiert werden. Danach kann die Person freiwillig ein Antigewalttraining absolvieren.

Darf der Gefährder / die Gefährderin während des Betretungs- und Annäherungsverbotes zurückkommen, um wichtige Dinge zu holen (beispielsweise Kleidung, Arbeitsmaterialien)? 

Ja, aber nur in Begleitung der Polizei. Ohne Polizei darf er / sie nicht in die Wohnung / ins Haus. 

Wer wird vom Betretungs- und Annäherungsverbot/Wegweisung noch verständigt? 

Das Gewaltschutzzentrum wird von der Polizei darüber informiert. 

Kann ich das Betretungs- und Annäherungsverbot aufheben lassen? 

Nein, innerhalb von drei Tagen nach Ausspruch des Betretungs- und Annäherungsverbotes überprüft die Sicherheitsbehörde seine Rechtmäßigkeit. Waren die Voraussetzungen erfüllt, bleibt das Betretungs- und Annäherungsverbot für zwei Wochen aufrecht. 

Für wen gilt das Betretungs- und Annäherungsverbot? 

Es müssen sich alle beteiligten Personen daran halten – also sowohl die gefährdete Person als auch der Gefährder / die Gefährderin.

Wie wird die Einhaltung der Wegweisung kontrolliert?

Die Einhaltung des Betretungs- und Annäherungsverbotes ist zumindest einmal während der ersten drei Tage nach Verhängung durch die Polizei zu überprüfen. Sprich es wird seitens der Polizei eine Nachschau gehalten, ob sich die weggewiesene Person tatsächlich nicht im vom Betretungs- und Annäherungsverbot umfassten Bereich aufhält. 

Im Rahmen des Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen sollen ab 2026 zudem auch elektronische Fußfesseln bzw. Armbänder für Hochrisiko-Gewalttäter mit einstweiliger Verfügung infolge eines Betretungsverbotes zum Einsatz kommen. Diese Maßnahme wird schon seit Jahren in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien, durchgeführt. 

Was, wenn der Gefährder / die Gefährderin trotzdem wiederkommt?

Sollte die weggewiesene Person dennoch dagegen verstoßen: Sofort die Polizei rufen! Diese entfernt die Gefährderin / den Gefährder und kann darüber hinaus eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.500 Euro verhängen. Bei Wiederholung droht eine Strafe bis zu 5.000, oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen.

Sind Treffen außerhalb des Schutzbereiches (also Wohnung, Haus) oder Telefonate erlaubt? 

Das Annäherungsverbot schützt die gefährdete Person wie bereits beschrieben im Umkreis von 100 Metern, womit persönliche Treffen ausgeschlossen sind. Telefonate zu führen ist möglich. 

Kann ich das Betretungs- und Annäherungsverbot verlängern? 

Ja, innerhalb von zwei Wochen ab Ausspruch des Betretungs- und Annäherungsverbotes kann ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (Verlängerung) gestellt werden. 

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