Zusätzlich zum 3-G-Nachweis gilt in geschlossenen Bereichen, also Gondeln oder Sesselliften mit Abdeckhauben, sowie in Wartebereichen für alle ab 14 Jahren FFP2-Maskenpflicht. Für Sechs- bis 14-Jährige reicht auch Mund-Nasen-Schutz.
Wie wird der 3-G-Nachweis kontrolliert?
Das war einer der Knackpunkte in den Verhandlungen. Hier konnten Branchenvertreter Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) überzeugen, dass eine Kontrolle am Drehkreuz „unzumutbar“ wäre, wie es auch in der rechtlichen Begründung der Verordnung heißt. Der 3-G-Nachweis wird im Wesentlichen beim Ticketverkauf überprüft.
Was müssen Besitzer von Langzeitkarten tun, um ihren 3-G-Nachweis zu erneuern, wenn er während der Gültigkeit des Tickets abläuft?
Bei Tageskarten wird der 3-G-Nachweis beim Kauf kontrolliert. Langzeittickets – etwa Wochen- oder Saisonskipässe – werden nur für die Gültigkeit des Covid-Zertifikats freigeschaltet. Dann müssen die Wintersportler einen neuen Nachweis erbringen. Dafür sind drei Möglichkeiten geplant:
Die Skifahrer können das Ticket – z. B. mit ihrem frischen Corona-Test – an der Kassa freischalten lassen. Es soll aber auch ein eigenes Webportal geben, an dem eine Freischaltung durch Einscannen des QR-Codes des Covid-Zertifikats („Grüner Pass“) möglich ist.
Dies wird auch an kleinen Terminals im Skigebiet möglich sein, heißt es. Freigeschalten werden müssen auch bereits gekaufte Saisonkarten.
Darf die Gültigkeit des 3-G-Nachweises überhaupt gespeichert werden?
Ob der Ablauf des 3-G-Status aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Skikarten gespeichert werden darf, hat durchaus für Diskussionen gesorgt. Immerhin handelt es sich im weitesten Sinn um Gesundheitsdaten der Kunden. Darum müssen diese beim Kauf eine „datenschutzrechtliche Einwilligung“ abgeben, wie es in den Erläuterungen der neuen Covid-Verordnung heißt.
Was gilt für Skiurlauber im Hotel und im Gasthaus?
Hier ändert sich, so lange sich die Infektionslage nicht verschärft, vorerst nichts zu den derzeit (abseits vom strengeren Wien) geltenden Regeln. Wer im Hotel eincheckt oder ein Lokal besucht, muss einen 3-G-Nachweis vorlegen.
Ab 15. September gilt die 3-G-Regel allerdings zudem für das Personal – wie auch an allen anderen Arbeitsplätzen mit Personenkontakt.
Wird es heuer wieder Après-Ski geben?
Ja. Für Après-Ski-Lokale gelten vorerst jene Regeln, die schon in der Nachtgastro Usus sind – also die 2,5-G-Regel. Ins Partytreiben geht es also nur für Geimpfte und Genesene oder aber mit einem negativen PCR-Testergebnis.
Da Après-Ski-Lokale nicht erst in der Nacht öffnen, stellen die Regeln für den gesamten Bereich nun darauf ab, ob es sich um Lokale handelt, „in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist“.
Kann es noch weitere Verschärfungen geben?
Der Covid-Stufenplan der Regierung sieht neben der aktuellen Stufe 1 noch zwei weitere Stufen vor – abhängig von der Belegung der Intensivstationen. In Stufe 2 sind in Hotels und Lokalen Antigen-Wohnzimmertests nicht mehr als Nachweis zulässig.
In der Nachtgastro wird dann sogar auf 2G verschärft. In Stufe 3 brauchen Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, in Beherbergungsbetrieben und der Gastronomie einen PCR-Test.
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