Rettungshubschrauber-Absturz: Wartungsfrist war überschritten

Die genaue Ursache für den Unfall von „Martin 4“ mit einem Verletzten ist bisher noch ungeklärt
Unfall mit Verletzen am Großglockner: Zwischenuntersuchungsbericht "mit kleinen Fehlern" verärgert Knaus

Disclaimer: 10. August, 9:30 Uhr, Stellungnahme von Roy Knaus eingetroffen und eingearbeitet

Der spektakuläre Absturz eines Rettungshubschraubers bei einer riskanten Verladung am Großglockner hatte möglicherweise eine andere Ursache als bisher vermutet. Das enthüllt der Zwischenbericht des Verkehrsministeriums zu dem Unfall, der wie durch ein Wunder nur zwei Leichtverletzte forderte.

Zunächst war man davon ausgegangen, dass die Luft zu dünn für den Landeversuch war. Auch mehrere Luftfahrtexperten gingen davon aus, dass der 1800 PS starke "Explorer" (MD900) für diese Höhen zumindest problematisch sei. Der Pilot, der bereits in einen tödlichen Vorfall verwickelt wurde, verlor sogar zeitweise seine Lizenz. Im Bericht heißt es nun, dass die maximale Höhe für Start und Landung bei 3780 Metern liegt – der Absturz geschah aber auf nur 3420 Metern Seehöhe. Damit hat der Pilot nun wieder bessere Karten.

Rettungshubschrauber-Absturz: Wartungsfrist war überschritten

Die Absturzstelle

Spannend ist allerdings, dass die Wartungsfrist drei Tage vor dem Unfall im August 2017 abgelaufen ist. Das könnte nun den Besitzer der Rettungshubschrauberflotte, Roy Knaus, in Erklärungsnot bringen. Eine Anfrage des KURIER an die Knaus-Firma dazu blieb seit Mittwoch in der Früh unbeantwortet.

Am Freitag erklärte Knaus schließlich in emotionalen Internet-Postings, dass seiner Meinung nach im Bericht des Verkehrsministeriums Fehler zu finden seien, etwa wurde ein leicht falsches Gewicht angenommen. Er vermutet, "dass das schwebend Einsteigen - wo kurzfristig das Gewicht des Patienten mit dem Aufstieg auf die Kufe das kurze Kippen des Hubschraubers verursachte und somit einen negativen Effekt auf den Auftrieb des Rotors verursacht hat - die Drehbewegung mit ausgelöst hat." Die Übertretung der Wartungsfrist sei "unerfreulich für uns als Betreiber, aber nicht unfallkausal und der Hubschrauber hatte keinerlei technische Mängel".

Knaus betont, dass es im Juni 2017 die vorgeschriebene Kontrolle des so genannten Notar-Systems im Heckbereich gegeben hat, das von ihm als möglicher Grund für den Unfall angesehen wird. "Notar" ist ein Luftsystem, das den Heckrotor ersetzt. Der Unternehmer kritisiert außerdem, dass es keine Landestelle beim Glockner gibt, das sei "ein unnötiges Risiko für alle Betreiber".

Entdeckt wurde darüber hinaus eine falsche Verklebung der oberen Einlassrampe im Heck des Hubschraubers. Die Untersucher gehen von einem Fehler bei der Produktion des "Explorer" bei der Firma McDonnell Douglas aus.

Was die vermutliche Ursache für den Absturz war, dazu wollte die Untersuchungsstelle des Ministeriums aber noch nichts sagen. Aufgrund der neuen Erkenntnisse darf man jedenfalls gespannt sein.

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