Waldbesitzer will Jagd verbieten

Muss der Grundbesitzer die Jagd dulden? Der VfGH prüft das Kärntner Jagdgesetz
"Aus ethischen Gründen" gegen Jäger, Verfassungsrichter sind am Wort.

"Bär, Luchs und Wolf sollen die Wildtier-Population ordnen. Dafür braucht es keine Jäger und schon gar nicht auf meinem Grundstück." Mir diesen Argumenten will ein Oberkärntner Waldbesitzer künftig die Jagd auf seiner Liegenschaft unterbinden. Die Verfassungsrichter prüfen heute, Dienstag, in Wien das Kärntner Jagdgesetz, das ein Verbot des Jagdverbots vorsieht.

In Österreich müssen prinzipiell sämtliche Waldbesitzer die Jagd auf ihren Grundstücken dulden. Eine Jagdfreistellung kann wohl durch eine Umzäunung erwirkt werden, in Kärnten ist dafür jedoch ein entsprechender Antrag erforderlich. "Die Bundesländer Salzburg, Burgenland, Niederösterreich und Wien haben vergleichbare Bestimmungen", sagt Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft.

"Natur soll das regeln"

Ein Kärntner will hingegen auf juristischem Wege vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) klären lassen, ob die "Duldungspflicht" verfassungskonform ist. Aus "ethischen Gründen" gehe es ihm um dieses Jagdverbot, betont er. Um weiters auszuführen: "Jäger sind dafür verantwortlich, dass Bär, Wolf und Luchs in unseren Breiten nahezu ausgerottet wurden. Diese Tiere müssten jedoch auf natürlichem Weg regeln, was in den Wald gehört und was nicht." Der Oberkärntner, der namentlich nicht genannt werden will, ist "felsenfest" davon überzeugt, Recht zu bekommen.

Die Prüfung des Kärntner Jagdgesetzes hat der VfGH amtswegig eingeleitet. Denn die "Duldungspflicht" von Jagd durch Grundbesitzer scheine ein Eingriff in das Eigentumsrecht "mit besonderer Intensität" zu sein, hieß es in einem VfGH-Beschluss vom Jänner.

Der Europäische Gerichtshof hat 2012 einem bayrischen Grundbesitzer in einem ähnlichen Fall Recht gegeben. Dutzende Freistellungsanträge folgten.

Kippen die Verfassungsjuristen die Kärntner Regelung, ist mit einer "Lawine" an derartigen Begehrlichkeiten zu rechnen. Was würde dies für die Kärntner Jägerschaft bedeuten? "Aufgrund der topografischen Lage und der großen Waldbestände benötigen wir durchgehende Flächen zur Regelung der Wildtier-Population, aber auch, um den darüber hinaus gehenden gesetzlichen Aufträgen nachkommen zu können. Folgewirkungen sind somit nicht abschätzbar", sagt Burgstaller-Gradenegger.

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