Wahl'16 : Villachs Bürgermeister zieht vor den OGH

PROZESS WEGEN FALSCHER BEURKUNDUNG UM BP-STICHWAHL STARTET IN KÄRNTEN
Instanz sieht Schadenersatzklage der Republik als berechtigt an - Angelegenheit geht zum Obersten Gerichtshof.

Eine Schadenersatzklage der Republik gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) nach der Aufhebung der Bundespräsidenten-Schichwahl 2016 ist nach einem Zwischenurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Graz nun wohl auf dem Weg zum Obersten Gerichtshof (OGH).

Am OLG erachtete man die Forderung - anders als am Landesgericht Klagenfurt - als dem Grunde nach zurecht bestehend.

Unregelmäßigkeiten

Im Jahr 2018 war Albel wegen der Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl am Landesgericht Klagenfurt strafrechtlich verurteilt worden, er bekam eine Geldstrafe.

Bereits Tage vor dem eigentlichen Wahltag hatte der Villacher Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes die Briefwahlauszählung vorbereitet, am Wahltag und am Montag danach zählte er sie dann mit Hilfe seiner Mitarbeiter aus - ohne, dass ein Mitglied der Bezirkswahlbehörde anwesend war.

Bei einer Sitzung am Tag nach der Wahl unterschrieben die Mitglieder der Wahlbehörde allerdings ein Protokoll, wonach sie bei der Auszählung dabei gewesen wären.

Schadenersatz

Die Finanzprokuratur meldete daraufhin Schadenersatzansprüche gegen Albel an. Die zivilrechtliche Forderung in Höhe von 36.000 Euro wurde am Landesgericht Klagenfurt im Jänner abgewiesen.

"Das Oberlandesgericht Graz hat das Ersturteil abgeändert", sagte am Freitag Gerichtssprecherin Elisabeth Dieber und bestätigte einen Bericht der Kronen Zeitung. Mit dem Zwischenurteil werde die Forderung der Republik gegen Albel dem Grunde nach als zurecht bestehend erachtet.

"Eine grundsätzliche Haftung nach dem Organhaftpflichtgesetz ist gegeben."

Über die Höhe der Forderung wurden noch keine Feststellungen getroffen. Eine Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) wurde zugelassen, sagte Dieber. Es gebe hier noch keine hinlängliche Rechtsprechung.

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