Nach Bundespräsidentenwahl: Ermittlungen auch zu früheren Wahlen

Nach Bundespräsidentenwahl: Ermittlungen auch zu früheren Wahlen
Korruptionsstaatswanwaltschaft sieht sich dafür aber nicht mehr zuständig und hat die Fälle abgetreten.

Die im Zuge der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl bekannt gewordenen Gesetzesverstöße von Wahlbehörden rund um die Auszählung der Briefwahlstimmen beschäftigen weiterhin die Justiz. Dies nicht nur mit einzelnen noch offenen Verfahren zur Stichwahl 2016, sondern auch mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur früheren Wahlen in Kärnten und Tirol.

Aufs Tapet kamen mögliche Verfehlungen bei früheren Wahlen mit Aussagen in den Hofburg-Stichwahl-Verfahren. Da erklärten einige Wahlbehörden-Mitglieder, man habe es "immer so gemacht". Aber anders als bei der Bundespräsidenten-Stichwahl erachtete sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft für frühere Wahlen aber nicht zuständig.

Zwar wurden Anhaltspunkte (also solche Aussagen) auch an die WKStA herangetragen. Diese Fälle habe man aber an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgetreten, erklärte eine Sprecherin der APA. Damit müssen Vorhabensberichte den Oberstaatsanwaltschaften - und nicht der WKStA - vorgelegt werden.

Der zuständigen OStA einen Vorhabensbericht bereits übermittelt hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Sie hat gegen zehn Landesbedienstete wegen früherer Vorfälle - zurück bis zur Bundespräsidentenwahl 2010 - ermittelt. Ob sie eine Anklage für nötig hält oder nicht ist nicht bekannt.

Zwei Fälle aus Kärnten

Die Grazer Staatsanwaltschaft ist mit (an sie abgetretenen) Kärntner Fällen beschäftigt. Derzeit werden - nach ersten Informationen von Sprecher Christian Kroschl - zumindest zwei Ermittlungsverfahren aus Klagenfurt behandelt: Zum einen wird gegen 18 Beschuldigte der Bezirkswahlbehörde Hermagor ermittelt, und zwar im Zusammenhang mit den Nationalratswahlen 2013 und 2017 sowie den EU-Wahlen 2014 und 2019. Unter den Verdächtigen sind Bezirkshauptmann Heinz Pansi, sein Stellvertreter sowie Wahlhelfer, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren läuft seit Juli und wurde Anfang August an Graz abgetreten. Die Erhebungen sind in der finalen Phase, aber noch nicht abgeschlossen.

Das zweite Verfahren in Graz betrifft die Bezirkswahlbehörde des Bezirks Villach-Land: In diesem Fall wird laut Kroschl gegen zehn Beschuldigte wegen des ersten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 ermittelt, darunter ebenfalls der Bezirkshauptmann, Bernd Riepan. Auch diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die Kärntner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob noch weitere Ermittlungsverfahren einzuleiten wären, erklärte Sprecherin Tina Frimmel-Hesse auf Anfrage der APA. Bevor Entscheidungen getroffen werden können, seien noch einige Schritte notwendig.

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