Bundespräsidentenwahl: FPÖ-Klage abgewiesen

Ex-Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer.
Kein Schadenersatz für FPÖ in erster Instanz - Partei legt Berufung ein und setzt auf Obersten Gerichtshof.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat - wie angekündigt - die Schadenersatz-Klage der FPÖ gegen die Republik wegen Verstößen gegen Wahlvorschriften bei der vergangenen Bundespräsidentenwahl abgewiesen. Das teilte das Landesgericht für Zivilrechtssachen am Mittwoch mit. Die FPÖ wird gegen das Urteil Berufung einlegen, kündigte Anwalt Dieter Böhmdorfer an.

Der Prozess selbst war bereits am 5. April über die Bühne gegangen. Berufen werden kann gegen das Urteil erster Instanz beim Oberlandesgericht Wien.

FPÖ hofft auf OGH

Böhmdorfer zur Berufung: "Diese Art des Vorgehens ist optimal, wenn man möglichst schnell eine dann alle anderen Gerichte bindende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs haben will." Es sei "rechtlich gleichgültig, ob man in erster Instanz gewinnt oder verliert".

Bundespräsidentenwahl: FPÖ-Klage abgewiesen

Dieter Böhmdorfer im vergangenen April.

Vom schriftlichen Urteil ist der FPÖ-Anwalt und ehemalige Justizminister nicht überrascht, zumal die Richterin bereits in der Verhandlung klar gemacht hatte, dass sie keinen Schadenersatzanspruch der FPÖ sieht. Böhmdorfer betonte dazu, es sei von Anfang an klar gewesen, dass über diese Rechtsfrage letztlich der OGH entscheiden werde.

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