Waffensammler munitionieren gegen Gesetzesänderung auf

 Aus dem Museum zum Büchsenmacher. Auch alten Waffen droht die Kennzeichnung
Entwurf sieht die Kennzeichnungspflicht von Schusswaffen vor. Auch von historischen Stücken. Die Proteste sind groß.

Es rumort in Schützenvereinen, bei den Betreibern von Waffenmuseen, auf Schießständen und bei Hunderten Sportschützen und Historikern im ganzen Land. Der Grund ist das geplante Schusswaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem die EU und das Innenministerium im Anti-Terror-Kampf die missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen für kriminelle Zwecke unterbinden wollen. Doch laut Gesetzesentwurf trifft die österreichische Auslegung der EU-Richtlinie vor allem die Besitzer Tausender historischer Waffen in Mark und Bein. Demnach müssen selbst historische Waffen bis zum Baujahr 1870 zurück mit einer Lasergravur oder einer ähnlichen Methode gekennzeichnet werden. Museen und Sammler sehen diese Zwangsprägung als „Vernichtung privater Vermögenswerte“ und steigen nun auf die Barrikaden.

Während die Verordnung aus Brüssel nur eine Kennzeichnung von Schusswaffen vorschreibt, die nach dem 14. September 2018 hergestellt wurden, geht der Entwurf aus dem Innenministerium viel weiter. Er sieht auch die Kennzeichnung von historischen Originalwaffen und Beständen aus dem 19. Jahrhundert vor. „Wer begeht einen Anschlag oder ein Verbrechen mit einer Waffe aus dem Jahre 1875?“, ärgert sich der Präsident der Interessensgemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ), Andreas Rippel.

Zornesröte im Gesicht

Besonders der Paragraf 4.3 des Entwurfes treibt den Kritikern die Zornesröte ins Gesicht. Darin heißt es, dass Schusswaffen von „besonderer historischer Bedeutung“ von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Dazu muss den Waffen allerdings in Hinblick „auf geschichtlich relevante Ereignisse oder Persönlichkeiten eine herausragende Bedeutung zukommen.“ Rippel dazu: „Das trifft in Österreich auf fast kein Stück zu. Maximal vielleicht eine Waffe, mit der ein bedeutendes Attentat begangen wurde“.

Dazu droht ein bürokratischer Spießrutenlauf. Ob eine Waffe von „geschichtlich herausragender Bedeutung“ ist, muss das Bundesdenkmalamt feststellen. „Ein Chaos ist vorprogrammiert“, heißt es in einer der 250 Stellungnahmen erboster Vereine, Sammler und Museen, die innerhalb der Begutachtungsfrist des Gesetzes eingelangt sind.

Kommentare