Präzedenzfall: Gericht erlaubt Schalldämpfer für Freizeitjäger

Richter stellte bei Schussabgabe im Wald fest, dass der Schuss auch mit Schalldämpfer weit hörbar ist.

Noch heuer soll im Parlament die neue EU-Feuerwaffen-Richtlinie umgesetzt werden. Außerdem geht es um die gesetzliche Freigabe von Schalldämpfern für die Jagd. Das verbotene Zubehör wurden bisher nur in ganz wenigen Ausnahmen erlaubt, beispielsweise zum Arbeitnehmerschutz für Berufsjäger. Das könnte sich nun rasch ändern. Mit einem richtungsweisenden Urteil hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich am Mittwoch einen Präzedenzfall geschaffen und einem Mediziner und Freizeitjäger aus dem Bezirk Neunkirchen einen Schalldämpfer für die Jagdausübung zugesprochen.

Um genau zu wissen, worüber er überhaupt urteilen muss, hatte der zuständige Richter, Andreas Pichler, zu einer außergewöhnlichen Maßnahme gegriffen und einen Ortsaugenschein in einem Waldstück bei Purkersdorf anberaumt. Der Anwalt des Antragstellers, der Wiener Waffenrechtsexperte und Jäger Raoul Wagner, hatte beantragt, dem Gericht die Lautstärke von Schüssen mit und ohne Schalldämpfer zu demonstrieren. „Man kann von Glück sprechen, dass sich endlich ein Richter genau mit der Materie auseinandersetzt.

Das Höchstgericht hat in seiner Judikatur bisher Schalldämpfer kategorisch abgelehnt“, so Wagner. Der VwGH hat Jägern zuletzt zwar zugebilligt, dass es durch die Schussabgabe zwar zu einer Gesundheitsschädigung von Mensch und Jagdhund kommt. Weit wichtiger sei jedoch das öffentliche Interesse, dass die Schussabgabe weiterhin deutlich hörbar sein soll – etwa für Spaziergänger im Wald.

Dass ein Schuss mit einem Jagdgewehr und Schalldämpfer aber immer noch mit etwa 130 Dezibel so laut wie ein Rockkonzert ist, darauf sei beim VwGH niemand eingegangen, kritisiert Wagner. Genau diesem Argument ist Pichler gefolgt und machte die Probe aufs Exempel.

Präzedenzfall: Gericht erlaubt Schalldämpfer für Freizeitjäger

Rechtsanwalt und Schütze Raoul Wagner

Ohrenzeugen

Präzedenzfall: Gericht erlaubt Schalldämpfer für Freizeitjäger

Richter Andreas Pichler

Als einer der wenigen Nicht-Berufsjäger, die ausnahmsweise eine Bewilligung für einen Schalldämpfer haben, gab Wagner mehrere Schüsse mit und ohne Schalldämpfer aus einem Hochstand ab. Der Richter und auch der KURIER wurden in Schussrichtung in einer Deckung in 400 Meter Entfernung Ohrenzeugen. Das Ergebnis fiel auch für Pichler verblüffend aus. Selbst mit Dämpfer war der Knall laut und deutlich zu hören. „Der Mündungsknall in der Umgebung des Schützen wird reduziert, aber der Überschallknall des Geschoßes bleibt gleich laut“, erklärt Wagner.

Ohne entsprechenden Schutz sind bei ungedämpften Schüssen mit rund 165 Dezibel Gehörschäden unvermeidbar. Genau deshalb hat es eine Novelle des Waffengesetzes im Vorjahr möglich gemacht, dass zumindest Berufsjäger und Förster bei ihrer Arbeit Schalldämpfer verwenden dürfen. Bis auf wenige Ausnahmen war der Dämpfer für den Freizeitjäger ein Tabu. „Da nun erstmals ein Gericht festgestellt hat, dass die Schüsse auch über die Flugbahn hinweg laut hörbar sind, spricht nichts mehr gegen eine generelle Freigabe“, erklärt Wagner.

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