Wunsch wird Realität: Waffenpässe für Justizwachebeamte

Wunsch wird Realität: Waffenpässe für Justizwachebeamte
Die Anpassung der Regelung an die Polizei soll schon demnächst in Begutachtung gehen

Ein Wunsch der Justizwache wird demnächst Realität: Auch Justizwachebeamte werden künftig einen erleichterten Zugang zu Waffenpässen bekommen. Das bedeutet: Die Beamten dürfen dann auch in ihrer Freizeit Schusswaffen tragen. Eine dafür nötige Gesetzesänderung soll demnächst in Begutachtung gehen.

Gleiche Ausbildung

Wunsch wird Realität: Waffenpässe für Justizwachebeamte

„Das hat für uns in erster Linie einen großen symbolischen Charakter. Die Polizei hat schon jetzt einen leichteren Zugang. Auf uns wurde vergessen“, sagt Martin Schöpf, Personalvertreter und Vorsitzender im Zentralausschuss im Justizministerium. Man durchlaufe dieselbe Ausbildung an Schusswaffen wie die Polizei. „Im Dienst haben wir das Recht und die Pflicht, eine Waffe zu führen. Dass wir das künftig auch privat tun können, ist nur logisch.“

3300 Justizwache-Beamte gibt es aktuell. Wie viele tatsächlich einen Waffenpass beantragen wollen, ist unklar. „Aber das wird sicher kein Massenphänomen“, sagt Schöpf. Er hat selbst einen Waffenpass. „Vor einigen Jahren war das noch kein Problem.“

Abgelehnt

Noch im vergangenen Frühjahr blitzte ein Justizwachebeamter aus Salzburg mit seinem Wunsch, einen Waffenpass zu bekommen, vor dem Landesverwaltungsgericht ab.

Der Mann war im Vorfeld von zwei Häftlingen bedroht worden. Einer kündigte an, ihn zu erschlagen, sollte er ihn in der Öffentlichkeit sehen. Der andere drohte: „Ich erwische dich nach der Haft und bringe dich um.“ Beide Fälle wurden zur Anzeige gebracht, die Männer verurteilt.

Der Justizwachebeamte äußerte die Befürchtung, dass „diese Personen entsprechend gefährliche Mittel und Methoden gegen mich anwenden werden um erfolgreich zu sein“. Denn: Er ist auch Teil der Einsatzgruppe (speziell ausgebildete Beamte, die in Krisen- und Notfällen eingesetzt werden, Anm.). Und in dieser Funktion hat er auch zahlreiche Einsätze mit Insassen, die in Verbindung mit der organisierten Kriminalität standen oder einen terroristischen Hintergrund haben.

Das Landesverwaltungsgericht verwehrte ihm den Waffenpass trotzdem. „Bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung reichen zum Beweis einer Gefährdung nicht aus, solange sich die Verdachtsgründe nicht derart verdichten, dass sich schlüssige eine konkrete Gefährdung ergibt.“

Schwerarbeiter

Und auch in einer weiteren Sache wird die Justizwache an die Polizei angeglichen – und zwar bei der Schwerarbeiter-Regelung. Dann wäre der Pensionsantritt für Justizwachebeamte mit 62 Jahren ohne Abschläge möglich. „Die Krankenstandsquote steigt in unserem Beruf ab 55 Jahren massiv an. Kollegen, die den Job Jahrzehnte lang machen, schaffen das einfach nicht bis 65“, sagt Schöpf.

Eine entsprechende Ankündigung der Regelung im Zuge des Exekutivdienst-Gesetzes kam von FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

Der Unterschied:

Für den Besitz einer Faustfeuerwaffe benötigt man eine Waffenbesitzkarte. Der Waffenpass berechtigt neben dem Besitz auch zum Mitführen einer geladenen Waffe. Laut Waffengesetz muss der Antragsteller nachweisen können, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist.


197.152 Personen verfügen in Österreich über eine Waffenbesitzkarte. Deutlich weniger sind es beim Waffenpass: Davon wurden nur 74.813 ausgestellt. Fast genauso viele Waffenverbote wurden auch ausgesprochen: Gesamt 73.232. Die meisten davon in Wien: In der Bundeshauptstadt gibt es 26.486 Männer und 3404 Frauen, die mit einem  Verbot belegt sind. 

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