VwGH-Urteil: Bescheide auch auf Slowenisch

Der St. Kanzianer wurde in dem Verfahren von Rechtsanwalt Rudi Vouk vertreten. (im Bild)
Ein St. Kanzianer bestand auf Amtsbescheide auf Slowenisch. Das Höchstgericht gab ihm Recht.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat Ende September eine Entscheidung in einem jahrelangen Rechtsstreit eines Angehörigen der slowenischen Volksgruppe gegen die Kärntner Gemeinde St. Kanzian (Bezirk Völkermarkt) getroffen. Die Gemeinde bzw. der Bürgermeister hatten sich seit 2003 geweigert, dem Mann Bescheide in slowenischer Sprache auszustellen, obwohl Slowenisch Amtssprache war. Der VwGH hat nun dem Beschwerdeführer recht gegeben.

"Somit ergab sich die Pflicht der Abgabenbehörde der mitbeteiligten Gemeinde, die in Rede stehenden Abgabebescheide dem Beschwerdeführer gegenüber auch in slowenischer Sprache zu erlassen", heißt es in dem Urteil, das der APA vorliegt.

Vorgeschichte

Ursprünglich war es in dem Rechtsstreit um Bescheide für Gemeindeabgaben gegangen. Der Kärntner Slowene wollte die Bescheide auf Slowenisch bekommen. Die Gemeinde weigerte sich, solche auszustellen. Also zahlte der Bürger nicht. Er legte das Geld jedoch auf einem Treuhandkonto an. Die Gemeinde wiederum reagierte mit Exekutionstiteln und ließ sich sogar ins Grundbuch eintragen. Die Verwaltungsrichter entschieden nun, dass die Abgaben nie wirksam festgesetzt wurden und somit nicht vollstreckbar waren.

Kein Einlenken der Gemeinde

Der St. Kanzianer wurde in dem Verfahren von Rechtsanwalt Rudi Vouk vertreten. Vouk, ebenfalls Angehöriger der Volksgruppe, war zu österreichweiter Bekanntheit gelangt, als er in Gemeinden in denen damals noch einsprachige Ortstafeln standen, das Tempolimit überschritt und die Frage der Ortstafeln vor das Höchstgericht brachte. Er vertritt zehn weitere Haushalte aus St. Kanzian, die ebenfalls an der Gemeinde gescheitert waren, als sie slowenischsprachige Bescheide verlangten. Vouk schätzt, dass das die Gemeinde letztlich 200.000 Euro kosten wird.

"Jetzt muss die Gemeinde einen neuen Bescheid ausstellen", sagte Vouk. Das Land drängt die Kommune schon seit Monaten zu einem Einlenken, bisher vergebens. Vouk hat vorerst eine Frist bis zum Staatsfeiertag am 26. Oktober gesetzt. Sollte die Gemeinde nun immer noch nicht einlenken, überlegt er Schadenersatzklagen: "Das würde in Richtung Kreditschädigung gehen. Immerhin ist bei jeder Bonitätsprüfung meines Mandanten herausgekommen, dass er nicht einmal die Gemeindeabgaben zahlt."

Slowenisch als Amtssprache

Ein Dorn im Auge ist dem Anwalt auch die Regelung zur Amtssprache, die im Zuge der Ortstafellösung 2011 getroffen wurde. In den Gemeinden St. Kanzian und Eberndorf gibt es seitdem einen besonderen Kompromiss. Das Recht auf Slowenisch als Amtssprache haben dort nämlich nicht alle Gemeindebürger, sondern nur jene bestimmter Ortschaften. Nach dem nun erfolgten Urteil, das die Zeit vor der Ortstafellösung betrifft, hatten alle Gemeindebürger das Recht auf slowenischsprachige Bescheide. "Da gab es klar eine Verschlechterung und eine solche ist nicht zulässig", meint Vouk. Er hofft auf eine politische Lösung und Reparatur des Gesetzes aus 2011. Sollte es so etwas nicht geben, wäre für den Anwalt auch die Anrufung eines internationalen Gerichts möglich. Vouk: "Es ist eine Schande, dass solch ein Unsinn in unserer Verfassung steht."

Jener St. Kanzianer, der vom VwGH gerade das Recht zugesprochen bekam, seine Bescheide in slowenischer Sprache zu erhalten, hat dieses Recht übrigens mit der Ortstafellösung 2011 verloren. Er lebt in einem jener Ortsteile, für deren Einwohner Slowenisch keine Amtssprache ist.

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