VwGH bestätigt Fußfessel für Vergewaltiger

VwGH bestätigt Fußfessel für Vergewaltiger
Der Verwaltungs­gerichtshof gewährt einem Sextäter Hausarrest.

Das Opfer ist von der Justiz enttäuscht, aber um die Opfer kümmert sich die Justiz in einem solchen formellen Stadium eines Verfahrens nicht. Dass der frühere Salzburger Hundetrainer B. wegen mehrfacher Vergewaltigung einer 15-Jährigen keinen Tag ins Gefängnis muss, ist amtlich. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat für den elektronisch überwachten Hausarrest grünes Licht gegeben.

Im Sommer hatte die inzwischen 22-Jährige einen Hilferuf an Justizministerin Beatrix Karl gesandt, sie möge ihrem Peiniger keine Fußfessel zugestehen. Das sei keine gerechte Strafe. Dem 51-jährigen Verurteilten war die Verbüßung seiner sechsmonatigen Freiheitsstrafe im Hausarrest zwar vom Salzburger Gefängnisleiter verwehrt, vom Oberlandesgericht Linz jedoch genehmigt worden. Karl bekämpfte den Beschluss mit Amtsbeschwerde beim VwGH.

Das Höchstgericht wies den Einwand der Ministerin jedoch ab. Es beurteilte den Fall strikt entlang der bisherigen gesetzlichen Anforderungen für die Fußfessel, nämlich der Prognose. Danach ist B. mehr als sechs Jahre strafgerichtlich nicht aufgefallen, also sei auch während der Zeit mit Fußfessel nicht damit zu rechnen.

Ob B. seine Taten nach wie vor – wie bei seinem Prozess im Jahr 2007 – verharmlost, dazu blieb das Justizministerium in seiner Amtsbeschwerde aktuelle Erhebungsergebnisse schuldig. Und mit dem Einwand, es bedürfe des geschlossenen Vollzuges, um B. den Unwert seiner Taten aufzuzeigen, entferne es sich nach Ansicht des Höchstgerichts vom Gesetz.

GPS-Ortung

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Justizministerin Karl traut dem vom VwGH ausgerufenen Frieden nicht so ganz, deshalb wird B. nun neuerlich überprüft. Sofern alles passt, bekommt er dann als erster Kandidat die neue Fußfessel mit GPS-Überwachung, obwohl dieses Modell noch gar nicht im Einsatz ist. Es soll erst ab 1. 1. 2013 bei allen Sexualstraftätern Standard sein, die trotz der verschärften Bedingungen und nach Verbüßung zumindest der Hälfte ihrer Strafe im Gefängnis in den Genuss des Hausarrests kommen. Das neue Gesetz (das für B. noch nicht gilt) kommt am 20. November in den Justizausschuss des Parlaments und soll Anfang Dezember beschlossen werden. "Fälle wie diese zeigen", sagt Karl, "wie wichtig die Verschärfungen waren."

Der frühere Hundetrainer und nunmehrige Installateur B. – seit der Tat im Jahr 2005 stets auf freiem Fuß – wird mit der GPS-Fußfessel auch auf dem Weg zur Arbeit auf den Meter genau geortet werden können. In seinem neben einem Wohnheim für 14- bis 16-jährige Mädchen angesiedelten Haus in Salzburg hat er sich – wie ein KURIER-Lokalaugenschein ergab – verbarrikadiert und die Klingel abmontiert. Seine Nachbarin Daniela Ebner hat schon vor Jahren erfahren, dass sie neben einem Sextäter wohnt. "Ich bin Mutter von einem kleinen Kind, der Gedanke ist nicht angenehm." Dass der Mann "seine Strafe zu Hause verbüßen kann, das ist Luxus. Ein Mensch, der jemand anderem etwas so Extremes angetan hat, gehört ins Gefängnis."

Einem anderen Salzburger Sextäter hat der VwGH übrigens die Fußfessel verwehrt. Bei diesem beruht die ungünstige Prognose im Gegensatz zu B. auf neueren Erkenntnissen, womit das Risiko evident sei.

Interview: "Ich bin enttäuscht und verstehe es nicht"

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Das heute 22-jährige Opfer war 2007 mit seinem Hund Bello Mitglied in einem Salzburger Verein. Nach einem Zerwürfnis mit der Mutter zog das Mädchen zu Hundetrainer B. Der 51-Jährige machte sich an die 15-Jährige heran und vergewaltigte sie mehrmals. Er drohte ihr damit, ihren Hund zu vergiften, wenn sie etwas erzählt. Nach dem fünften Übergriff flüchtete sie.

KURIER: Ihr Vergewaltiger B. muss seine Strafe nun doch nicht im Gefängnis absitzen, wie empfinden Sie das?

Opfer: Ich bin enttäuscht. Was ist das für ein Signal, das da an die Opfer ausgeht? Und ich verstehe es einfach nicht. Dass ich das emotional sehe, ist ja logisch. Aber es ist schon aus sachlicher Sicht eine falsche Entscheidung.

Wieso glauben Sie das?

Es heißt, dass er in den vergangenen Jahren nichts gemacht hat. Aber es werden ja nur Verurteilungen überprüft. Neue Vorfälle und laufende Anzeigen werden nicht herangezogen. Als ich vor einiger Zeit einmal in Salzburg war, bin ich ihm begegnet. Salzburg ist ja so klein. Da hat er mich auf der Hauptstraße verfolgt. Aber das wird überhaupt nicht berücksichtigt.

B. bekommt im Hausarrest Auflagen. Er darf zum Beispiel keinen Alkohol konsumieren. Beruhigt Sie das?

Nein. Es hat geheißen, dass der Alkohol seine Taten beeinflusst habe. Aber er hat mich auch vergewaltigt, wenn er nicht betrunken war.

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