VP und Blogger werden über Rechtsrock streiten müssen
Sichtlich bemüht um einen Vergleich war am Mittwoch Richter Michael Ortner beim Auftakt eines Zivilprozesses am Innsbrucker Landesgericht. „Diese Frage kann den Obersten Gerichtshof und auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigen“, machte er den Streitparteien klar und meinte damit, ob eine von Publizist Markus Wilhelm gestaltete Fotomontage einem „Wertungsexess“ gleichkommt.
Für einen Artikel auf seinem Blog dietiwag.org hatte der Mann aus Sölden das Logo des Ötztaler Freitzeitparks „Area 47“ in ein Hakenkreuz verwandelt. Daneben stand: „ÖVP-Parteitag am rechten Ort“. Tiroler VP und Area-Betreiber Hans Neuner sahen sich ins rechte Eck gerückt und klagten Wilhelm. Der ging am Mittwoch nicht auf ein Vergleichsangebot ein und will seine Fotomontage weiter verwenden. Lediglich eine Erklärung, wonach er weder VP noch Freizeitpark „in die Nähe von Nazis“ rücken wollte, konnte er sich vorstellen.
Existenzfrage
Im Artikel selbst war es darum gegangen, dass die VP ihren Parteitag in einer Halle des Freizeitparks abhielt, in der die umstrittene Rockband Frei.Wild aufgetreten war. Laut Richter Ortner wird im weiteren Verfahren wohl auch zu klären sein, ob Frei.Wild „mit Nationalsozialismus in Verbindung“ steht. Zuerst will das Gericht aber geklärt wissen, ob die Tiroler VP eine eigene Rechtspersönlichkeit ist und somit als Kläger auftreten kann. Es ging also auch um die Frage: Gibt es die Tiroler Volkspartei überhaupt?
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