Vorarlberger Behörden gehen Hinweisen auf illegale Privatschule nach

Vorarlberger Behörden gehen Hinweisen auf illegale Privatschule nach
Gekündigter Lehrer plant offenbar externe Unterrichtsgruppen und sucht online nach privaten Räumen.

In Vorarlberg gehen Behörden Hinweisen auf Gründung einer illegalen Schule nach. Beim Initiator soll es sich um einen Lehrer handeln, der wegen Verweigerung der Corona-Maßnahmen gekündigt wurde, berichteten die Vorarlberger Nachrichten.

Der Mann wirbt im Internet für die „private und unabhängige Initiative zur Unterstützung des häuslichen Unterrichts“ und sucht „in allen Orten“ Vorarlbergs nach privaten Räumen für „Gruppen mit 8 bis 12 Kindern“.

„Das ist ganz klar eine Ankündigung zur Gründung einer Privatschule“, so Vorarlbergs oberster Schuljurist Markus Juranek gegenüber den VN. Eingreifen könne man aber erst, wenn eine solche Schule in Betrieb sei. Über den Fall hinaus gebe es bisher verschiedene Hinweise auf die Gründung solcher Unterrichtsgruppen, aber nichts Konkretes.

Möglich wäre die Gründung einer Privatschule, die dann aber drei Monate vor Öffnung bei der Bildungsdirektion angezeigt werden müsste, so Juranek. Dabei müssten der Schulerhalter, die Lehrperson und die Schulleitung genannt werden, die auch entsprechende Voraussetzungen mitbringen müssten.

Gruppen in bereits sieben Gemeinden

Der ehemalige Lehrer scheint bereits seit dem Sommer private Unterrichtsgruppen zu vernetzen, die laut der Homepage von Eltern und LehrerInnen unterstützt werden. So veranstaltete er laut seinem Blog Treffen zum Thema häuslicher Unterricht. Zudem gab er Anfang Juli an, er übernehme die Gruppeneinteilung der Kinder und kündigte gemeinsame Ausflüge und Wandertage an. Gruppen gibt es laut seiner Homepage in sieben Gemeinden.

Man sei derzeit dabei, Informationen zu dem Fall einzuholen, hieß es seitens der Bildungsdirektion am Donnerstag zur APA. Wenn sich der Verdacht auf eine illegale Privatschule erhärte, werde Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft erstattet, dann folgt eine polizeiliche Überprüfung. Zuerst setze man bei einer Abmeldung eines Kinder von der Schule immer auf Aufklärung und Information der Eltern, eine Rückkehr in die Schule sei jederzeit möglich.

Behörde ist mit der Causa befasst

Laut dem Bericht ist die BH Feldkirch bereits mit der Causa befasst. Die Situation sei neu, man müsse sich erst ein Bild machen, hieß es. Man werde eine gemeinsame Strategie aller Bezirkshauptmannschaften festlegen, so der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher.

In Vorarlberg sind heuer 353 Schüler vom Unterricht abgemeldet. Das Bildungsministerium hat erst am Freitag infolge gestiegener Abmeldezahlen aufgrund der Corona-Maßnahmen strengere Regeln für die Anmeldung zum häuslichen Unterricht erlassen.

So ist nun ein (freiwilliges) Reflexionsgespräch am Ende des ersten Semesters vorgesehen und die Bildungsdirektionen können die Prüfungskommission festlegen, bei der am Jahresende die Externistenprüfung abzulegen ist.

Diese Verschärfungen bezeichnete man seitens der Bildungsdirektion Vorarlberg gegenüber der APA als „grundsätzlich richtige Schritte“. Man müsse nun die weitere Entwicklung abwarten und sehen, ob weitere Maßnahmen nötig sind. So könnte etwa eine Abmeldung des Kindes nicht bis zum letzten Ferientag sondern schon zum letzten Schultag erfolgen müssen. Dann hätten die Bildungsbehörden ausreichend Zeit für aufklärende Gespräche mit den Eltern. Zwischen den Zeilen war zu hören, dass man seitens der Bildungsbehörde auf ein Ende des verstärkten häuslichen Unterrichtens hofft, sobald die Pandemie vorbei ist.

Das gilt in Österreich: Keine Schul-, aber Unterrichtspflicht

In Österreich gilt keine Schul-, sondern nur eine Unterrichtspflicht. Kinder können daher auch häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (diese haben selbst nicht das Recht zur Vergabe von Zeugnissen) besuchen. Das muss der Bildungsdirektion bis zum Beginn des Schuljahrs angezeigt werden, diese kann dann den Hausunterricht untersagen, „wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die .... Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist“.

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