Vergewaltigung vor elf Jahren: Sechs Jahre Haft

Symbolbild
Ein 49-Jähriger soll sich 2003 an der Freundin seiner Tochter vergangen haben. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 49-jähriger Vorarlberger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen der Vergewaltigung einer 13-Jährigen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Vorfall soll sich bereits 2003 ereignet haben, das heute erwachsene Opfer erstattete 2011 Anzeige, berichteten Vorarlberger Medien am Freitag. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Übergriff des heute 49-Jährigen auf die Freundin seiner Tochter soll sich an einem Morgen im August 2003 vor einer Wanderung bei Dornbirn zugetragen haben. In einem Waldstück unweit einer Alm fiel der Mann laut Anklage im Auto über das Mädchen her. Ein Sachverständiger bescheinigte der jungen Frau eine Gefühlsstörung, die auf einen sexuellen Missbrauch hinweise. Sie habe sich immer wieder selbst verletzt und sogar versucht, sich das Leben zu nehmen. Sie sei durch die Vergewaltigung schwer traumatisiert worden. Der Angeklagte beteuerte dagegen seine Unschuld. Die 13-Jährige habe sich dafür gerächt, dass der Angeklagte nicht ihr Stiefvater werden wollte.

Weil die Folgen für das Mädchen als schwere Körperverletzung gelten, erhöhte sich der Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, zudem muss er seinem Opfer 7.500 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen. Weiters muss er für allfällige Spätfolgen haften. Hinsichtlich eines zweiten Vorwurfs - der Mann soll im vergangenen Jahr seine Ehefrau vergewaltigt haben - sprach das Gericht den 49-Jährigen im Zweifel frei. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft kündigten an, die Entscheidung anfechten zu wollen.

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