Von allen guten Geistern verlassen

Von allen guten Geistern verlassen
Heiler behandelte Krebskranke – die Frau starb. Seine Strafe wurde aufgehoben

Er nennt sich selbst „Geistheiler“, behandelte eine krebskranke Frau, die starb – und er muss dennoch keine Strafe befürchten: Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes sorgt bei der Ärztekammer für Unverständnis. „Wir verstehen dieses Urteil nicht“, wundert sich Thomas Holzgruber, Kammeramtsdirektor der Ärztekammer Wien.

Der konkrete Fall ereignete sich in Tirol. Frau B. litt an Krebs und wandte sich an den Geistheiler. „Das kriegen wir hin“, soll er der sterbenskranken Frau erklärt haben. Auch soll ihr der Mann von der Durchführung einer dritten Chemotherapie abgeraten haben.

Energiespende

Die alternative „Behandlung“ dauerte mehr als ein Jahr lang. Frau B. legte sich dazu auf eine Liege. Der Geistheiler fuhr mit seinen Händen von den Füßen bis zum Kopf. Während der Therapie wurde gebetet. Damit, so erklärte der Mann, würde er ihr „Energie spenden, um die Selbstheilung des Körpers anzuregen“. Erfolgreich war er damit nicht. Frau B. starb.

Der Geistheiler wurde von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft wegen Übertretung des Ärztegesetzes angezeigt (siehe Zusatzgeschichte) – er hätte seine Kompetenzen klar überschritten und ärztliche Tätigkeiten durchgeführt. Er wurde zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Betroffene war sich aber keiner Schuld bewusst und wehrte sich. Das Landesverwaltungsgericht Tirol setzte die Strafe auf 500 Euro herab. Aber auch damit gab sich der Geistheiler nicht zufrieden. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Strafe schließlich auf. Die Begründung: Für eine derartige Behandlung ist kein Medizinstudium nötig – somit gab es keine Kompetenz-Überschreitung. Die Methode weise nicht einmal das Mindestmaß an Rationalität auf. Oder salopp formuliert: Sie ist zu absurd, um ernst genommen zu werden.

„Über dieses Urteil sind wir gar nicht glücklich“, sagt Kammeramtsdirektor Holzgruber. „Gerade in diesem Bereich wünschen wir uns eine strengere Judikatur. Schon eine Gesprächstherapie ist nur Ärzten vorbehalten.“ Immer wieder landen derartige Fälle bei der Ärztekammer. „In Wien sind es eine Handvoll jährlich. Es ist also kein Massenphänomen. Aber in ihrer Verzweiflung suchen die Menschen nach alternativen Methoden.“ Besonders bei Krebserkrankungen wären Betroffene für derartige Behandlung sehr empfänglich.

Erst im vergangen April wurde ein Vorarlberger Hausarzt zu 18 Monaten – davon sechs unbedingt – verurteilt, weil er 39 Krebspatienten Kochsalzlösung als Wundermittel verkauft hatte. Für die angeblich heilenden Ampullen hatte er Wucherpreise verlangt.

Medienwirksame Fälle wie diese sorgen auch in der Energetiker-Branche für wenig Freude. Speziell die Empörung über den angeblichen „Schutzring“ um 95.000 Euro für das Krankenhaus Nord in Wien bekomme man zu spüren: „Das hat eine Hexenjagd ausgelöst“, sagt Herbert Lechner, stellvertretender Berufsgruppensprecher der Energetiker. Auch Existenzen seien dadurch bedroht. „Eine Kollegin hat in einem Ministerium Cranio-Sacral-Therapien angeboten. Das hat sich jetzt aufgehört. Grund war eine parlamentarische Anfrage. Und plötzlich wollte man im Ministerium nichts mehr damit zu tun haben, ihr Vertrag wurde gekündigt.“

Traumtänzer

Lechner ärgert sich über diese „Panikmache“. „Man muss doch ganz klar Voodoo-Zauber von der sauberen Arbeit der Energetiker trennen können. Ich habe damals selbst diesen Energiekreis beim Krankenhaus kritisiert. Die meisten Energetiker sind keine Traumtänzer. Es gibt so viele erprobte Techniken, die harmonisierend wirken.“ Nur äußerst selten würden Beschwerden einlangen. „Es gibt 18.000 Energetiker in Österreich. Und wir wissen ganz genau, wo unsere Grenzen sind.“

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