"Volles Programm" für Notreisende würde jährlich 400.000 Euro kosten

"Volles Programm" für Notreisende würde jährlich 400.000 Euro kosten
In Salzburg wird über die Kosten für Versorgung diskutiert.Oberösterreich verschärft Gesetze.

Wie viel sind der Stadt Salzburg ihre Bettler wert? Eine Million Euro? Diese kolportierte Summe sorgte diese Woche für Aufregung.

Eine Million für die Grundversorgung von ca. 50 Notreisenden im Jahr – das wären pro Kopf 20.000 Euro, rechnet Vizebürgermeister Harald Preuner vor. "Das ist ein Wunsch ans Christkind", ärgert er sich. Der ÖVP-Chef kämpft seit Jahren für ein Bettelverbot in der Stadt und ist Teil des "runden Tisches" zum Thema.

Am Montag findet die nächste Sitzung statt. Die Ergebnisse der beiden Arbeitsgruppen – eine beschäftigte sich mit den ordnungspolitischen, eine mit den sozialen Aspekten – werden mit Spannung erwartet.

Notschlafstelle

Die Caritas ist als Hilfsorganisation vertreten. Zu den Gerüchten sagt Landesleiter Johannes Dines: "Eine Million Euro wird niemand zahlen. Wenn man die Leistungen ordentlich bündelt und genügend Ehrenamtliche findet, kommt man mit wesentlich weniger aus." Für ca. 400.000 Euro wäre "das volle Programm" drin, meint er. Das beinhalte neben einer ganzjährigen Notschlafstelle auch eine Tagesbetreuung, Sozialberatung und medizinischer Versorgung. Als Maßstab nennt er die Notschlafstelle für Obdachlose in der Hellbrunnerstraße. Das Land subventioniert die Einrichtung für ca. 19 Personen jährlich mit 200.000 Euro, den Rest legt die Caritas drauf.

In Graz wird Bettelei ebenfalls immer wieder zum Thema gemacht. Zuletzt vor einem halben Jahr: Da beschlossen ÖVP, FPÖ und der Mandatar der Piraten, überprüfen zu lassen, ob denn nicht ein sektorales Verbot mit einer Art Tageslizenz zum Betteln möglich wäre.

Doch damit ist die knappe Gemeinderats-Mehrheit nun beim Land Steiermark als zuständigen Gesetzgeber abgeblitzt: SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves teilte den Grazer Politikern in einem Brief mit, dass er von einer Änderung nichts halte. Erst Anfang 2013 hat der Verfassungsgerichtshof das generelle Verbot gekippt: Jede Form der Bettelei war untersagt – außer, Gemeinden würden sie in bestimmten Zonen erlauben. Nicht erlaubt sind aber aggressives Betteln und solches mit Kindern.

In Klagenfurt musste die Caritas unterdessen ihr Projekt "C 14" auf Eis legen. In einem eigens dafür gekauften Haus sollten ausländische Bettler Schlafplätze bekommen. Doch Bürgermeister und Polizei sprachen sich dagegen aus. Letztlich musste die Caritas feststellen, dass das Gebäude für diesen Zweck nicht gewidmet ist. "Wir suchen nach einer anderen Möglichkeit", betont eine Sprecherin.

In Oberösterreich müssen sich Bettler demnächst auf weitere Einschränkungen gefasst machen. ÖVP, SPÖ und FPÖ haben sich am Donnerstag auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf geeinigt. Städte und Gemeinden haben in Zukunft die Möglichkeit, bei Veranstaltungen ein zeitlich und örtlich begrenztes Bettelverbot zu erlassen. Außerdem können Bettler und Punks bei "unzumutbarer Belästigung" des Platzes verwiesen werden. Auch "gewerbsmäßiges" Betteln wird verboten. Keinen Konsens gab es vorerst über eine Erweiterung der Befugnisse der städtischen Ordnungsdienste in Linz und Wels. Die Änderungen im oö. Polizeistrafgesetz werden am 3. Juli im Landtag beschlossen.

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