Volksanwaltschaft: Massive Mängel in den Pflegeheimen

In vielen Heimen gibt es offenbar noch massive Missstände
Überlastetes Personal vernachlässige Bewohner. Kritik an Ruhigstellung mit Medikamenten.

Nach wie vor gibt es massive Missstände in den heimischen Alten- und Pflegeheimen. Das stellt die Volksanwaltschaft in ihrem aktuellen Bericht fest.

Vor allem für die Betreuung von Menschen mit Demenz und anderen kognitiven Beeinträchtigungen stehe nicht ausreichend Personal zur Verfügung, heißt es in dem Papier. Die Folgen seien enorme Qualitätsmängel in der Versorgung: In einem konkreten Fall etwa wurden die Bewohner nur wöchentlich geduscht oder gebadet, obwohl sie lieber wie früher täglich duschen würden.

Die Volksanwaltschaft kritisiert auch die offenbar nach wie vor verbreitete Routine, Psychopharmaka zu verabreichen, um die Bewohner ruhigzustellen. Ein Fall aus einer Wiener Pflegeeinrichtung sticht dabei heraus: Bewohnern sollten in "angespannten Situationen" Medikamente verabreicht werden. Bei Verweigerung der Einnahme wurden die Arzneien gemörsert und in Nutella gemischt.

Beim zuständigen Fonds Soziales Wien sieht man kein Fehlverhalten: "Es handelte sich in diesem Fall um einen Patienten in geronto-psychiatrischer (psychische Erkrankung älterer Menschen, Anm.) Betreuung. Somit ist nicht verwunderlich, dass er Psychopharmaka verabreicht bekommt", sagt ein Sprecher. Der Patient habe eingewilligt, die Arznei mit dem Frühstück einzunehmen. "Wir werden aber alle Vorwürfe prüfen und haben bereits eine Untersuchung eingeleitet."

Personal am Limit

Dennoch entbrennt jetzt eine Debatte um die Qualität der Pflege: "Die Kollegen in den Einrichtungen versuchen jeden Tag, die fehlenden Ressourcen mit Höchstleistungen auszugleichen. Aber jetzt ist der Punkt erreicht, wo es einfach nicht mehr geht", sagt Reinhard Waldhör von der GÖD-Gesundheitsgewerkschaft. "Die Kollegen sind an ihrer Belastungsgrenze angekommen, die Ausfälle durch beruflich bedingte Krankheiten und Burn-out steigen. Wir brauchen dringend eine gesetzliche Verankerung einer bundesweit einheitlichen Personalbedarfsberechnung."

Laut nö. Pflege- und Patientenanwalt Gerald Bachinger müsse man den Blick aber auch auf andere Aspekte richten: "Es kommt vor, dass genug Personal da ist, es aber trotzdem Qualitätsmängel gibt."Es gehe auch um Faktoren wie Führungs- und Teamkultur. "In Niederösterreich führen wir ein entsprechendes Pilotprojekt durch." Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) findet es "sehr gut", dass nun der Bericht der Volksanwaltschaft vorliegt. Wichtig sei, dass jetzt alle Beteiligten bei Missständen "hinschauen" und die Situation der Menschen verbessern. Jedes Bundesland müsse nun in seinem Bereich handeln, verweist er auf die Zuständigkeit der Länder.

Feuerwehr hilft Pflege

Hart ins Gericht geht die Volksanwaltschaft auch mit Sicherheitsdiensten, "die nach wie vor im Grenzbereich zur Pflege eingesetzt werden". Unter anderem wird kritisiert, dass in nö. Spitälern Mitglieder der Betriebsfeuerwehren an "pflegerischen Handlungen teilnehmen" würden, für die es keine gesetzliche Grundlage gebe. So entdeckten die Experten eine Stellenausschreibung für die Betriebsfeuerwehr, in der als besondere Herausforderung "die Mithilfe bei Fixierungen von Patienten bei Auslösung des Deeskalationsalarms (...)" genannt wurde. Die Landeskliniken-Holding weist die Vorwürfe zurück. "Die Mitarbeiter der Betriebsfeuerwehren, die auch für den Sicherheitsdienst eingesetzt werden, werden nur in Ausnahmesituationen durch ärztliches oder pflegerisches Personal angefordert. Dies dient in erster Linie dem Schutz der Patienten und der Mitarbeiter", betont Abteilungsleiter Bernhard Jany.

Heftige Kritik wegen der Unterbringung und Betreuung von 700 psychisch erkrankten Menschen in Kärnten übt die Volksanwaltschaft. In 30 Bauernhöfen seien sie "nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend" versorgt und würden keine ausreichende psychiatrische und psychische Betreuung erhalten, stellt Volksanwalt Günther Kräuter fest. Das Kärntner Chancengleichheitsgesetz schließe diese Personen explizit aus. (Leistungen, ... die in Zentren für psychosoziale Rehabilitation ... erbracht werden, sind keine Leistungen zur Chancengleichheit, heißt es im Gesetz). Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger stimmt Kräuter zu: "Seit 2009 fordern wir eine Gesetzesänderung."

Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ) verweist darauf, dass die Unterbringung in ehemaligen Bauernhöfen vor 30 Jahren als beste Maßnahme angesehen worden sei. "Die Zeiten haben sich geändert, daher wird in einem laufenden Prozess umstrukturiert", betont sie. Eine sofortige Gesetzesänderung mache keinen Sinn; auch wären die damit verbundenen Kosten von 14 Millionen Euro nicht finanzierbar. Scheiflinger kann die erwähnte Summe nicht nachvollziehen.

Nach wie vor unzureichend ist laut Volksanwaltschaft die psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Bundesweit bräuchte es 670 bis 1089 Behandlungsbetten. Derzeit seien es nur 370. In Wien mussten im Untersuchungszeitraum 2015 nicht weniger als 191 Minderjährige in Erwachsenen-Stationen untergebracht werden – Tendenz steigend. Die Konfrontation mit psychisch erkrankten Erwachsenen sei aber für Minderjährige massiv belastend.

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