Vierjährige aus Österreich in Hotelpool ertrunken: Ermittlungen gegen Vater
Ein vierjähriges Mädchens aus Österreich ist in einem Hotelpool im Badeort Milano Marittima ertrunken (Symbolbild).
Nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens aus Österreich in einem Hotelpool im Badeort Milano Marittima haben die italienischen Behörden Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen.
Die Staatsanwaltschaft ließ das Schwimmbecken des Hotels sperren und untersucht den genauen Hergang des Unglücks. Zudem solle eine Obduktion angeordnet werden, um die genaue Todesursache zu klären.
Ermittlungen gegen Vater des Mädchens
Ermittlungen wurden auch gegen den 56-jährigen Vater des Kindes aufgenommen. Der Verdacht lautet auf Verletzung des Aufsichtspflicht, wie es aus Justizkreisen verlautete. Nach ersten Erkenntnissen hatte die Familie des Mädchens kurz zuvor gemeinsam zu Mittag gegessen. Die Mutter ging anschließend mit den beiden älteren Schwestern in das Hotelzimmer, während der Vater mit der Vierjährigen im Aufenthaltsbereich blieb.
Bisherigen Erkenntnissen zufolge ging der Vater für etwa zehn Minuten ebenfalls auf das Zimmer, nachdem er seine Tochter gebeten hatte, auf ihn zu warten.
Arzt begann mit Wiederbelebungsmaßnahmen
Aufnahmen der Überwachungskameras zeigten den Ermittlern zufolge, wie das Mädchen die Treppe vom Hotel zur Poolanlage hinuntergeht und den Zugang zum Schwimmbecken erreicht. Der weitere Weg ist auf den Kamerabildern jedoch nicht zu sehen. Rund zehn Minuten später betraten zwei junge Hotelgäste den Poolbereich, um schwimmen zu gehen. Nach Angaben der Ermittler bemerkten sie einen regungslosen Körper im Wasser. „Wir dachten anfangs, im Pool würde eine Puppe schwimmen“, berichtete ein junger Zeuge den Ermittlern.
Die beiden Jugendlichen zogen das Kind aus dem Becken und holten Hilfe. Ein Arzt, der sich unter den Hotelgästen befand, begann sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen, die anschließend von Rettungskräften fortgesetzt wurden. Das Mädchen starb jedoch später im Krankenhaus.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht nun die Frage, ob der Poolbereich ordnungsgemäß gesichert war. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Schwimmbecken zu diesem Zeitpunkt geschlossen und kein Bademeister im Dienst. Die Poolanlage ist von der Straße aus durch eine Sichtschutzwand abgeschirmt und ist zwischen 70 und 150 Zentimeter tief.
Zugangstore zum Pool nicht verschlossen
Die Ermittler stellten fest, dass die drei Zugangstore zum Pool den Vorschriften nach hätten verschlossen sein sollen, bei der Überprüfung jedoch geöffnet waren. Unklar ist bisher, wie das Mädchen ins Wasser gelangte, ob es hineinfiel oder selbst in das Becken stieg.
Über die genaue Herkunft der Familie in Österreich gab es keine Informationen. Italienischen Medien zufolge urlaubte die Familie schon seit einigen Jahren in Milano Marittima, einem bei Familien mit Kindern beliebten Urlaubsort.
Laut Justizkreisen könnten Verantwortliche des Hotels, darunter der Betreiber und der für den Pool zuständige Mitarbeiter in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden. Die Einleitung solcher Ermittlungen dient zunächst der Aufklärung des Sachverhalts und erlaubt den Betroffenen, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen.
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