Vierfache Mutter mit 15 Messerstichen getötet

Vierfache Mutter mit  15 Messerstichen getötet
Lebenslange Haft für Ehemann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Messer soll so tief im Brustbein gesteckt haben, dass es anfangs nicht einmal der Gerichtsmediziner entfernen konnte. „Das Ganze war eine Hinrichtung, eine Exekution“, beschreibt Staatsanwalt Hansjörg Bacher und kündigt an, die Tat in „ihrer ganzen Brutalität und Gnadenlosigkeit“ schildern zu wollen: „Das Opfer hatte keine Chance.“

Dieses Opfer war erst 38 Jahre alt und Mutter von vier Kindern. 15 Messerstiche in ihren Kopf, Hals und Oberkörper zählte der Gerichtsmediziner, dazu einige wuchtige Schläge mit einem Türstopper aus Metall gegen den Kopf. Wegen Mordes angeklagt ist der 44-jährige Ehemann: Er soll seine Frau am 7. April des Vorjahres in der gemeinsamen Wohnung in Graz getötet haben.

Der Afghane, der 2015 mit seiner Familie nach Österreich gekommen ist, gibt das am Montag vor Gericht zu. Der 44-Jährige will aber „im Affekt“ gehandelt haben: „Ich habe nicht vorgehabt, sie umzubringen.“ Sein Verteidiger spricht von „traumatischen Kriegserfahrungen“ seines Mandanten: „Er ist kein eiskalt planender, kaltblütiger Mörder.“

Mehrmals angezeigt

Der Angeklagte beteuert, das Eheleben sei gut gewesen. Dagegen sprechen jedoch eine Reihe von Anzeigen der 38-Jährigen gegen ihren Mann, mehrmals kam die Polizei in die Wohnung. doch zu einem Verfahren kam es nie, die Frau zog die Anzeigen immer wieder zurück. Im Mordprozess dürfen ihre Schilderungen über ihren Mann aus diesen Anzeigen allerdings nicht verwendet werden.

Permanent kontrolliert

Laut Ankläger soll der 44-Jährige seine Frau jedenfalls permanent kontrolliert und ihr ein Verhältnis mit einem anderen Mann unterstellt haben. Am Abend vor der Tat habe er erneut „einen Nebenbuhler“ im Leben seiner Frau vermutet: „Sie hat sich ständig mit dem Handy beschäftigt, statt den Kindern ein Essen zu machen.“

Nachdem die vier Kinder am nächsten Tag außer Haus und in der Schule waren, sei er „ausgerastet“, beschreibt der Angeklagte: Er habe der 38-Jährigen mit dem Türstopper auf den Kopf geschlagen, dann aber „Angst bekommen. Ich habe das Blut gesehen und die Kontrolle verloren.“

Er habe ein Messer aus der Küche gepackt, zugestochen und danach die Wohnung verlassen, aber da habe seine Frau noch gelebt: „Sie war am Boden und hat geröchelt“, schildert der Angeklagte. Richterin Michaela Lapanje wundert sich, dass der 44-Jährige nichts unternommen hätte, ihr zu helfen: „Wohin wollten Sie?“, fragt sie. „Zur Polizei“, behauptet der Angeklagte. „Vielleicht, damit die die Rettung anruft.“

Der Gerichtspsychiater attestiert ihm eine „Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung“, die durch den Krieg in Afghanistan entstanden seien: Das habe zu einer „instabilen, paranoiden Persönlichkeitsstörung“ geführt.

Einweisung

Einstimmige Entscheidung der Geschworenen: Der Mann wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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