VfGH weist Beschwerde gegen Salzburger 380-kV-Leitung ab

Flexible Gaskraftwerke sollen bei der Stromspeicherung helfen
Die Höchstrichter sehen keinen Verstoß gegen Grundrechte und bringen die Leitung einen Schritt näher zum Bau.

Er setze große Hoffnungen in die Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof hatte Wolfgang List zum KURIER gesagt. Die Hoffnung des Anwalts mehrerer Gemeinden und Bürgerinitiativen, die gegen die 380-kV-Stromleitung in Salzburg kämpfen, hat sich zerschlagen. Am Montagnachmittag teilte der VfGH mit, die Beschwerde nicht zu behandeln.

Die behaupteten Grundrechtsverletzungen lägen nicht vor. Wenn dann sei gegen einfaches Gesetz verstoßen worden. Die Leitungsgegner müssten sich mit ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VfGH) wenden.

Zu Jahresbeginn hatte der VwGH dem Projekt die Genehmigung erteilt. Der Leitungsbetreiber, die Verbund-Tochter Austrian Power Grid, will daher im Herbst mit dem Bau beginnen.

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