Verwechselte Babys: Wenig Interesse am DNA-Test

ARCHIV - Die Hebamme Marit Richter zeigt am 03.05.2011 in Harsum bei Hildesheim (Niedersachsen) während einer Nachuntersuchung wie ein vier Tage altes Neugeborenes am besten gehalten wird. Gebürtige Insulaner wird es in Niedersachsen in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen geben, da Norderney die Entbindungs-Station seiner Klinik geschlossen hat. Foto: Caroline Seidel/dpa (zu lni: "Inselgeburten sind in Niedersachsen eine Seltenheit" vom 11.11.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Bisher meldeten sich bloß 18 25-jährige Frauen. Indes steht die Anklage nach verwechselter Spritze im Spital, wegen der ein Mann starb.

Achtzehn Töchter, sechs Mütter: Nur wenige Frauen haben sich bisher zum DNA-Test gemeldet. Sie reagierten damit auf einen entsprechenden Aufruf des LKH Graz, in dem vor mehr als 25 Jahren Babys vertauscht worden sein sollen.

Bei einigen Frauen wurden die Untersuchungen bereits gemacht, anderen stehen sie im Lauf der Woche bevor. Danach heißt es für sie bis zu 14 Tage warten, ehe das Ergebnis feststeht. Wie berichtet, sucht eine junge Grazerin nach ihren leiblichen Eltern: Durch eine Blutspende und späteren DNA-Test fand sie heraus, dass sie mit dem Ehepaar, dass sie großgezogen hat, nicht genetisch verwandt ist.

Im April werden es bereits zwei Jahre sein, die die Suche der nunmehr 25-Jährigen andauert. Sie arbeitet selbst an der Klinik, bittet Medien aber, ihren Namen nicht zu nennen. Zu „gegebenem Zeitpunkt“ würde sie sich an die Öffentlichkeit wenden, betont die junge Frau. Allerdings wurden rund um den Geburtstag der jungen Grazerin im Oktober 1990 rund 200 Mädchen geboren: Diese Frauen oder ihre Mütter können nur gebeten werden, DNA-Tests zu machen, Zwang ist nicht möglich. Strafrechtlich ist der Fall ohne dienliches Ergebnis für die junge Frau geblieben, die Staatsanwaltschaft Graz hat das Verfahren im Dezember eingestellt.

Fahrlässige Tötung

Abgeschlossen sind dagegen die Ermittlungen rund um einen anderen Verwechslungsfall im Grazer LKH: Die Anklage gegen eine Ärztin sowie zwei Abteilungsvorstände wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung steht. Mitte Dezember 2013 wurde einem Leukämiepatienten das falsche Mittel gespritzt: Statt ins Rückenmark injizierte die Medizinerin das Präparat in die Blutbahn. Der bekannte Grazer Unternehmer fiel ins Koma und starb kurz vor Weihnachten 2013.

Die Ärztin beteuert jedoch, keinen Fehler gemacht zu haben. Ihr sei auf der Ambulanz das falsche Mittel gereicht worden. „Sie hat darauf vertrauen müssen, dass jenes Präparat bereit gestellt wird, das sie auch verwenden darf“, betont Rechtsanwältin Karin Prutsch, die die Ärztin vertritt. Die Medizinerin habe den Namen auf der Spritze mit dem des Patienten verglichen. „Sie hat nach dem Blatt mit der Fieberkurve des Patienten gefragt, aber es gab keines. Dort wäre der Name des notwendigen Medikaments ablesbar gewesen“, versichert Prutsch. Ihre Mandantin werde sich deshalb „nicht schuldig“ bekennen. "Soweit es ihre Möglichkeiten erlaubt haben, hat sie alles überprüft."

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