Verstöße gegen Bettelverbot: Hohe Strafen

Verstöße gegen Bettelverbot: Hohe Strafen
Verwaltungsstrafe bestätigt:150 Euro für Betteln mit Kind.

In Vorarlberg kocht das Thema Betteln seit Monaten auf hoher Flamme. In mehreren Städten wurde eine Zunahme der Armutsmigranten verzeichnet. Die ÖVP würde sie am liebsten in ihre Heimat zurückschicken. Der grüne Koalitionspartner spricht von Vertreibungspolitik. Gleichzeitig haben die Behörden aber offenbar die Gangart gegen die verbotenen Formen der Bettelei verstärkt. Gestattet ist laut Vorarlberger Gesetzeslage nur die stille Bettelei, die aggressive ist verboten. Auch mit Kindern darf nicht gebettelt werden.

Gegen die Verwaltungsstrafen versuchen sich die Betroffenen aber zu wehren. Sie verweisen dabei auf das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, bei Not um milde Gaben zu bitten. Das Landesverwaltungsgericht ist mit einer Serie von Beschwerden beschäftigt. Im Herbst wurde etwa eine Strafe der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gegen eine Frau aufgehoben, die in einer Garage mit ausgestreckten Händen gebettelt hatte. Da sie Passanten weder angegriffen, beschimpft oder verfolgt habe, hob das Gericht die Strafe in Höhe von 200 Euro auf.

In anderem Fall hat es nun eine Strafe von 150 Euro gegen eine Frau bestätigt, die in Bregenz mit vorgehaltenem Becher auf Passanten zuging. Die seien gezwungen gewesen, einen Bogen um die Beschuldigte zu machen, um weitergehen zu können, hieß es. Das wertete das Gericht als aggressives Betteln.

Strafe herabgesetzt

Bestätigt, aber wegen der schlechten Einkommenssituation der Beschuldigten in der Höhe von 300 auf 150 Euro herabgesetzt, hat das Landesverwaltungsgericht die Strafe in einem weiteren Fall. Eine Frau soll mit einem Kind auf dem Arm in Dornbirn gebettelt haben. Dabei soll sie auf das Baby gezeigt haben und mit einer Hand eine Schale geformt haben. Dass die Frau nur auf das Kind einer anderen Bettlerin aufgepasst habe, wollte das Gericht nicht glauben.

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