Maskenpflicht im Auto: Verordnungsdschungel im Straßenverkehr
Corona brachte uns allen eine neue Realität. Neue Spielregeln, die sich gefühlt Woche für Woche ändern. Dies führt immer wieder zu dem ein oder anderen Missverständnis. Auch im Straßenverkehr. Denn obwohl man zum Beispiel in Lokalen bereits ohne Maske sitzen darf, herrscht in Verkehrsmitteln weiter Maskenpflicht – auch im eigenen Auto.
Diese Woche sorgte das Posting eines 18-jährigen Rekruten für Resonanz in den sozialen Medien. Auf dem Weg vom Villacher Einkaufszentrum Atrio war ihm plötzlich die Polizei nachgefahren. Im Auto waren er, seine Freundin und seine Schwester. Nach der Anhaltung erkundigten sich die Beamten nach der Personenkonstellation. Weil die Fahrzeuginsassen keine Masken trugen, sollte der Lenker 75 Euro zahlen; am Ende waren es 50 Euro. Die Kritik des jungen Mannes: Schwammige und unklare Vorschriften der Regierung.
Für ÖAMTC-Juristin Alexandra Horn ist das Vorgehen der Polizei rechtlich gedeckt: "Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird und in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden." Was der Juristen nicht einleuchtet, sind die zwei Strafmandate, die ausgestellt wurden: 25 Euro pro Person. Sprich: Von drei Personen im Auto wurde eine nicht gestraft. Der Strafrahmen war allerdings rechtskonform.
Verordnungsfleckenteppich
"Die Fülle an Verordnungen, Vorschriften und Wünschen der Verantwortlichen ist mittlerweile unüberschaubar," merkt ARBÖ-Sprecher Sebastian Obrecht an. Bestes Beispiel dafür sei die Frage, ob Fahrten mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, erlaubt sind oder nicht. Hier gebe es zahlreiche Anrufe von Mitgliedern, führt Sebastian Obrecht aus.
Ein Vorfall Ende März, ebenfalls in Villach, bestätigt das: Zwei junge Männer wurden nach einem Unfall nach dem Corona-Maßnahmengesetz angezeigt. Laut Magistrat hielt man sich damals an die Linie des Bundes. Es wurde streng kontrolliert. Und somit wurden Fahrer und Beifahrer abgestraft, weil sie im gleichen Auto gesessen sind, aber nicht im gleichen Haushalt lebten. Das dürfen Polizisten erfragen; man muss hier auch wahrheitsgemäß antworten.
Was man den Gesetzeshütern in so einem Fall aber nicht beantworten muss, ist die Frage nach dem Wohin: "Das ist gesetzlich nicht geregelt, also muss es nicht beantwortet werden," erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
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