Vermisster Schneeschuhwanderer wurde in Lokal vorgefunden

Vermisster Schneeschuhwanderer wurde in Lokal vorgefunden
Der Mann war stark alkoholisiert. Er wird die Kosten für den Sucheinsatz tragen müssen.

Am Donnerstagabend wurde die Polizei Windischgarsten und die Bergrettungsortsstellen Spital am Pyhrn und Windischgarsten zu einem Sucheinsatz auf die Wurzeralm beordert. Zwei steirische Schneeschuhwanderer, die über die Hintersteineralm auf die Wurzeralm aufgestiegen waren, hatten sich nach einem Aufenthalt in einer dort ansässigen Hütte wieder an den Abstieg gemacht.

Beim Abstieg verlor der Jüngere der beiden Wanderer, ein 30-Jähriger aus dem Bezirk Liezen, jedoch eine Schuhsohle, woraufhin er allein den vermeintlich leichteren Weg über die Skipiste ins Tal wählte. Sein 43-jähriger Begleiter, ebenfalls aus dem Bezirk Liezen, stieg in der einsetzenden Dämmerung zur Hintersteineralm ab und fuhr anschließend mit seinem Pkw zur Talstation der Wurzeralm-Standseilbahn, wo er auf seinen Freund wartete. Als dieser jedoch nach geraumer Wartezeit nicht am vereinbarten Treffpunkt auftauchte, setzte er den Notruf ab. Insgesamt 25 Bergretter der Ortsstellen Spital am Pyhrn und Windischgarsten, der Pistendienst der Bergbahnen und die Alpinpolizei machten sich auf die Suche nach dem Schneeschuhwanderer.

Alkoholisiert

Bei der großangelegten Suchaktion bemerkte ein erfahrener Bergretter, der mit Tourenskier die Forststraße zur Hintersteineralm abging, Fußspuren im Schnee, bei denen offensichtlich an einem Schuh die Sohle fehlte. Da sich diese Spuren beinahe bis zu einer Bundesstraße verfolgen ließ, konnte damit gerechnet werden, dass sich der Abgängige nicht mehr im alpinen Gelände befand.

Mithilfe seines Begleiters konnte der Mann schließlich, in erheblich angetrunkenem Zustand, in einem Lokal in Liezen aufgefunden werden. Er war den langen Weg vom Pyhrnpass bis dorthin, laut seinen Angaben, zu Fuß gegangen. Der Schneeschuhwanderer wird für die Kosten des Sucheinsatzes vermutlich aus eigener Tasche aufkommen müssen, da kein Versicherungsschutz besteht. Den ebenfalls alkoholisierten Begleiter des Abgängigen erwartet eine Anzeige nach dem Führerscheingesetz.

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