Vergewaltigung: Anklage gegen 16-Jährigen

Vergewaltigung: Anklage gegen 16-Jährigen
Schwere Vergewaltigung in Gaißau. Die Höchststrafe liegt bei siebeneinhalb Jahren.

Der 16-Jährige, dem die schwere Vergewaltigung einer 20-Jährigen in Gaißau (Bezirk Bregenz) Anfang Juli zur Last gelegt wird, muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat Anklage wegen schwerer Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person erhoben, bestätigte Gerichtssprecher Norbert Stütler am Donnerstag einen Bericht des ORF Vorarlberg.

Der mutmaßliche Täter hatte die junge Frau auf einem Zeltfest in Gaißau kennengelernt und anschließend attackiert. Kurz darauf gestand der junge Mann die Attacke. Er wurde in Untersuchungshaft genommen, zwei Wochen später aber unter Auflage einer Therapie wieder auf freien Fuß gesetzt.

Schwere Verletzungen

In der Vernehmung hatte der 16-Jährige angegeben, dass es zwischen ihm und dem Opfer zuerst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen war, bevor ein Streit zur Eskalation führte. Die Frau erlitt bei der Vergewaltigung schwere Verletzungen im Gesicht sowie im Unterleibsbereich und musste im Krankenhaus notoperiert werden. Eine Nachbarin hatte die Verletzte etwa eine Stunde nach der Tat gefunden und sowohl Rettung als auch Polizei alarmiert.

Gutachten

Laut ORF liegen dem Gericht zwei Gutachten vor: ein gerichtsmedizinisches und ein psychiatrisches. Dem Beschuldigten wird offenbar eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit attestiert, weil er keinen Alkohol gewohnt gewesen sei. Illegale Drogen sollen keine Rolle gespielt haben. Der Lehrling fällt unter das Jugendstrafrecht. Sollte er schuldig gesprochen werden, erwartet ihn eine Strafe im Ausmaß von bis zu siebeneinhalb Jahren. Gegen die Anklage will die Verteidigung keinen Einspruch erheben, hieß es. Ein Prozess-Termin steht noch nicht fest.

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