Verfassungsschutz: Heeres-Agenten bleiben, Kickls Reform-Gruppe aufgelöst

Für Österreich nimmt Innenminister Wolfgang Peschorn teil
Aus dem unter Herbert Kickl gestarteten Projekt, das BVT zu reformieren, "sind noch keine belastbaren Arbeitsergebnisse hervorgekommen", sagt Innenminister Peschorn.

Wie der KURIER exklusiv berichtete, hat Innenminister Wolfgang Peschorn die Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zur Chefsache erklärt. Peschorn kümmert sich höchstpersönlich um die Neuaufstellung dieser heiklen Staatsschutzbehörde.

„Aus dem unter dem vormaligen Bundesminister Herbert Kickl gestarteten Projekt, mit dem eine Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beabsichtigt war, sind noch keine belastbaren Arbeitsergebnisse hervorgekommen. Gerade auch deswegen und wegen der besonderen staatspolitischen Bedeutung einer Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung habe ich angeordnet, dass mir über die Struktur des Projektes, den Stand der Untersuchungen und die bisherigen Ergebnisse berichtet wird“, schreibt Peschorn in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper.

„Nach Abschluss der Evaluierung der Projektstrukturen wird das Projekt zur Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorangetrieben werden. Dazu wird es erforderlich sein, in einem ersten Schritt Maßnahmen zur Verbesserung der Projektorganisation zu ergreifen.“ Nachsatz: „Es ist meine Absicht, die Abgeordneten des Nationalrates im Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten ehestmöglich über das Projekt zur Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu informieren

Und weiter schreibt Peschorn: „Die durch den vormaligen Generalsekretär (Anmerkung der Redaktion: Peter Goldgruber) – zusätzlich zur bestehenden Projektstruktur –  eingerichtete „Reformgruppe“ wurde vom Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung am 4. Juni 2019 aufgelöst, weil diese keinen erkennbaren Mehrwert hatte.“

Verfassungsschutz: Heeres-Agenten bleiben, Kickls Reform-Gruppe aufgelöst

Neos-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper

Kritik bestätigt

Die NEOS sehen sich in ihrer Kritik an Kickls BVT-Reformbestrebungen bestätigt „Es ist zu begrüßen, dass Goldgrubers geheime Projektgruppen aufgelöst wurden und jene Mitarbeiter, deren Zuweisung vom Verteidigungsministerium erwirkt wurde, abgezogen wurden. Nun gilt es eine Reform auf die Wege zu bringen, die offen unter Einbindung des Parlaments, des Rechnungshofes und des Rechtsschutzbeauftragten erarbeitet wird“, sagt Krisper zum KURIER.

Kritik übt Krisper daran, dass Peschorn die Frage nach Hinweisen auf Missbrauch des BVT zu politischen Zwecken durch Kickl nicht inhaltlich beantwortete.  

 

Dienstzuteilungen aufgehoben - Heeresleute bleiben

Indes hat Peschorn auch zu den Dienstzuteilungen in Sachen BVT etwas unternommen: Die Dienstzuteilungen jener Bediensteten, die mit keiner freien Planstelle im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung betraut wurden, wurden inzwischen aufgehoben.

„Die im Zeitraum der Ressortleitung des vormaligen Innenministers Herbert Kickl mit freien Planstellen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung betrauten ehemaligen Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung werden voraussichtlich bis auf weiteres im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung verbleiben“, erklärt Peschon in  der anfragebeantwortung.

Sie nehmen die ihnen aufgrund ihrer Arbeitsplatzbeschreibung oder die von ihren Vorgesetzten sonst zugewiesenen Aufgaben in folgenden Bereichen wahr: Grundsatz-und Stabsangelegenheiten, Interne Sicherheit, Informationsbeschaffung und Ermittlung, Nachrichtendienst/Proliferation, Operative Analyse/Informationsauswertung, Cybersicherheit/APT Competence Centre sowie Einsatzsupport.

Peschorn abschließend: "Die Bediensteten –einschließlich des in Unterfrage b. angesprochen Mitarbeiters (Anmerkung der Redaktion: Major F.)  – besitzen die für die Aufgabenerfüllung in den angeführten Fachbereichen erforderlichen persönlichen und fachlichen Fähigkeiten. Diese wurden vor ihrer dauernden Betrauung mit den freien Planstellen geprüft“.

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