Verbotsgesetz: Verfahren gegen Kampl eingestellt

Kärntner Ortschef distanzierte sich in Interview nicht vom Nationalsozialismus.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat laut ORF Kärnten die Ermittlungen gegen den Bürgermeister der Gemeinde Gurk, Siegfried Kampl, wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz, eingestellt. Der aktuell aus der FPÖ ausgeschlossene Politiker hatte im Herbst des Vorjahres mit der Ansage, er distanziere sich nicht vom Nationalsozialismus, sondern nur von "Taten", für Aufregung gesorgt.

"Nur von dem, was sie gemacht haben, distanziere ich mich, nicht vom Nationalsozialismus. Das darf man nicht sagen, dass der zum Teil schlecht war", hatte Kampl in einem Interview mit der "Kleinen Zeitung" erklärt. Laut ORF erfolgte die Einstellung der Staatsanwaltschaft "weil die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung des Beschuldigten aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre".

FPÖ Kärnten: Wieder willkommen

Kampl wurde nach seinem "Sager" aus der FPÖ ausgeschlossen, berief aber umgehend dagegen. Das entsprechende Verfahren eines Schiedsgerichtes ist noch nicht abgeschlossen. Bei der Gemeinderats-und Bürgermeisterwahl am 1. März in Kärnten wurde Kampl trotz der Querelen mit seiner Liste im ersten Wahlgang wieder zum Bürgermeister von Gurk gewählt. Deswegen wäre der 78-Jähriger in der Kärntner FPÖ wieder willkommen (mehr Informationen finden Sie hier).

Kampl hatte schon einmal mit einer Aussage für Aufsehen gesorgt: 2005 war er als damaliger BZÖ-Politiker als Bundesratspräsident vorgesehen, stolperte aber über seine Haltung zu Wehrmachtsdeserteuren, die er als "zum Teil Kameradenmörder" bezeichnet hatte.

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