Vatikan untersagt Pressekonferenz in Klagenfurt
Der „Tag der Wahrheit für den Bischof“, wie im Magazin News bereits in der Vorwoche angekündigt, muss verschoben werden. Wenige Stunden vor der Pressekonferenz, in der Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger den Abschlussbericht über die wirtschaftliche Situation des Bischöflichen Mensalguts der Diözese Gurk und die Gebarung des Stiftes St. Georgen/Längsee präsentieren wollte, griff der Vatikan ein. Über Nuntiaturrat George Panamthundil wurde die Absage des Medientermins angewiesen.
Es ist allerdings nicht der Inhalt des Prüfberichts der Kanzlei Breschan und Petritz, die zu dieser Weisung aus Rom geführt hat. Es ist der Umgang der Gurker Übergangsführung mit der Aufarbeitung, die im Tonfall zuletzt mehr einer Abrechnung gleichgekommen ist. Das wurde der Agentur Kathpress auf Anfrage von „maßgeblicher kirchlicher Stelle“ bestätigt. Bei Vorwürfen gegen einen Bischof müsse zuerst die zuständige vatikanische Bischofskongregation dem nachgehen und diese prüfen. Von daher sei es üblich, dass substanzielle Unterlagen wie jene über das Bistum Gurk zuerst der Bischofskongregation zur Verfügung zu stellen sind, schreibt die Kathpress.
Die erste Reaktion von Guggenberger, der seit 2. Juli die Diözese übergangsmäßig führt: „Dem Ansehen der Kirche wird dadurch großer Schaden zugefügt, weil die Wahrheit auf diese Weise behindert wird.“ Bischof Alois Schwarz, der im Juli von Kärnten nach St. Pölten wechselte, bewertet die Maßnahme aus Rom als notwendigen Schritt: „Die Bischofskongregation in Rom ist die für uns Bischöfe und die Diözesen zuständige Behörde. Die Unterstellung, dass durch ihr Tätigwerden Vertuschung und nicht Klarheit entsteht, wird der römischen Behörde nicht gerecht. Sowohl für den Herrn Diözesanadministrator als auch für mich ist dadurch Unabhängigkeit endlich gewährleistet.“
Kein Skandal
Der Prüfbericht der Kärntner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Kanzlei dürfte jedoch bei Weitem nicht so spektakulär sein wie die Diskussion über die abgesagte Pressekonferenz. Wie im Vorfeld zu erfahren war, wurde vermerkt, dass keinerlei Tatsachen festgestellt werden konnten, die den wirtschaftlichen Bestand oder das Weiterkommen der Diözese beeinträchtigen könnten. Genauso wenig wurden Verstöße gegen das Gesetz oder gegen die Geschäftsordnung gefunden. Der einzige gröbere Kritikpunkt: Es dürften Rechtsgeschäfte abgeschlossen worden sein, die teilweise nicht von zuständigen Gremien wie dem Wirtschaftsrat beschlossen worden sind. Wobei Schwarz aber festhält: „Meine Tätigkeiten als Bischof haben sich immer an den Vorgaben des Kirchenrechts orientiert.“
Das Stift St. Georgen wurde von der Consulting-Firma „Kohl & Partner“ unter die Lupe genommen. Und zwar die Jahre 2014 bis 2017, als der jetzige Finanzkammerdirektor der Diözese, Walter Walzl, Geschäftsführer des Bildungshauses war. Hier wird unter anderem auf überhöhte Mitarbeiterkosten und zu hohe Sachkosten hingewiesen. Das Grundkonzept als Themenhotel für einen „Weg der Orientierung“ sei im Trend. Wobei Bischof Schwarz dazu anmerkt: „Ein Bildungshaus ist mit einem klassischen Seminarhotel sicherlich nicht zu vergleichen.“
Übrigens: Bischof Alois Schwarz hat Ende November in einem Brief dem Wirtschaftsprüfer Breschan „Dank und Wertschätzung“ für das Ergebnis übermittelt.
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