Unschuldig 122 Tage in U-Haft - Klage gegen Republik wegen Amtshaftung

Justizanstalt Graz-Jakomini
Strafverteidiger Klaus Ainedter verlangt nun für seinen Mandanten rund 88.800 Euro Schadenersatz.

Andrei B. fühlte sich wie im falschen Film. Am frühene Morgen des 18. April 2018 wurde der studierte Jurist in seinem Elternhaus in Rumänien festgenommen. Grund war ein europäischer Haftbefehl, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Graz. B., der seine Unschuld beteuerte, wurde nach Österreich ausgeliefert und saß 122 Tage in der Justizanstalt Graz-Jakomini in U-Haft.

Zu Unrecht wie sich in der Hauptverhandlung herausstellte. B. wurde in allen Punkten freigesprochen. Nun fordert sein Verteidiger Klaus Ainedter von der Republik Österreich Schadenersatz. Im Zuge einer Amtshaftung soll die Republik für die Ermittlungsfehler dem Rumänen die Anwaltskosten und den Verdienstentgang ersetzen. Unterm Strich 88.872 Euro.

Alles begann im Jahr 2017. Die Kripo ermittelte gegen eine rumänische Einbrecherbande, die in Niederösterreich eine Spur der Verwüstung zog. Firmenautos wurden entwendet, um damit Bankomaten zu stehlen und abzutransportieren. Einem festgenommenen Tatverdächtigen wurden Anfang Oktober 2017 diverse Fotos von anderen Verdächtigen vorgelegt. Sie stammten großteils aus 30.000 Einwohnerstadt Tecuci.

Darunter war ein Foto von Andrei B., der aus derselben Stadt stammt. Der Festgenommene identifizierte B. als Rumänen, Namen kannte er nicht. Später woller er ohnen Zusicherung einer Strafmilderunge keine Angaben mehr machen. Am Ende räumte er ein, B. nicht zu kennen. Doch das änderte für Andrei B. nichts.

Fünf Alibi-Zeugen

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Strafverteidiger Klaus Ainedter

B. wurde beschuldigt, Mitglied dieser Einbrecherbande zu sein. So wurde ihm fälschlicherweise ein Handy „Unbekannter Täter 3“ zugeordnet. B. lieferte fünf Alibi-Zeugen, darunter seinen rumänischen Arbeitgeber. Er hatte sich zum Tatzeitraum nachweislich nicht in Österreich aufgehalten. Dazu kam eine Achillesfersen-Operation in Rumänien, die B.s Bewegungsspielraum massiv einschränkte.

„Die Staatsanwaltschaft Graz hat es unterlassen, den ursprünglichen Ermittlungsakt aus Niederösterreich beizuschaffen“, sagt Ainedter. „Der aktführende Kripobeamte wusste spätestens seit Mai 2018, dass das Handy B. fälschlicherweise zugeordnet wurde.“ Doch diese Beweise wurden erst auf Antrag der Verteidigung zum Grazer Akt gegeben.

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