Uni-Gebühren: Kanzler contra Uni-Minister

Zu stark forcierte Akademisierung eine Falle?
Gegengutachten im Auftrag Faymanns widerspricht Ansicht Töchterles, wonach Unis selbst Gebühren einheben dürfen.

Der Zweckoptimismus ist bemerkenswert: Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) ist zwar weiterhin strikt gegen Studiengebühren - rechnet aber dennoch mit einer koalitionären Einigung bis Februar. Ab März hätten dann die Unis, wie berichtet, laut einem Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer die Möglichkeit, selbst Gebühren einzuheben, nachdem der Verfassungsgerichtshof das aktuelle Gesetz per Ende Februar aufgehoben hat. Nachdem Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) Mayers Gutachten als "Auftragsarbeit" für das Wissenschaftsministerium kritisiert hatte, ließ Faymann nun den hauseigenen Verfassungsdienst im Kanzleramt prüfen.

Dieser widerspricht Mayer: Die Universitäten könnten "nur auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung" Studiengebühren einheben - und nicht, wie von Mayer argumentiert, im Rahmen ihrer Autonomie.

Derweil melden sich immer mehr Rektoren, die kein Problem damit hätten, eigenständig Gebühren einzuheben - eine gewisse Rechtssicherheit vorausgesetzt. Nachdem der Rektor der TU Graz, Harald Kainz, schon am Dienstag ankündigte, 500 Euro pro Semester verlangen zu wollen, ziehen nun die Rektoren der Medizin-Unis nach: Herbert Lochs (Innsbruck) würde es "begrüßen, wenn wir Studiengebühren verlangen dürfen"; auch Wolfgang Schütz (Wien) wäre dafür.

Tilmann Märk, interimistischer Rektor der Uni Innsbruck, fordert von der Regierung ein Gesamtkonzept: "Die Finanzierung und der Zugang muss geregelt werden. Ich hoffe, dass die neue Situation bei den Studiengebühren jetzt Dynamik bringt, um eine Lösung zu finden." Bislang sei es so, "dass am Sonntag alle sagen, wie wichtig Bildung ist - am Montag schaut es dann wieder ganz anders aus."

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