Unglück in Zürs: „Schutz vor Lawine ist Pflicht des Betreibers“

Nach dem Lawinenabgang auf eine Piste im Skigebiet Zürs am Arlberg wurden bis zu zehn Verschüttete befürchtet. Das Katastrophenszenario erfüllte sich nicht
Die Ermittlungen dazu, wie eine Lawine in Zürs auf eine offene Piste donnern konnte, laufen. Andreas Ermacora, OeAV-Präsident und Experte für Alpinrecht, über die möglichen rechtlichen Folgen

Zwei Tage nachdem mehrere Skifahrer in Zürs auf einer Piste von einer Lawine erfasst wurden, hat sich im benachbarten Tirol eine Lawine im Skigebiet von Hochimst gelöst – allerdings auf einer gesperrten Piste, die heuer noch gar nicht in Betrieb war.

Trotzdem folgte am Dienstag eine groß angelegte Suchaktion, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich Wintersportler trotz Pistensperre in dem betroffenen Bereich aufgehalten haben. Nach mehreren Stunden konnte Entwarnung gegeben werden.

Am Arlberg laufen indes die Ermittlungen zur Ursache des Lawinenunglücks mitten im Skigebiet auf einer der Hauptabfahrten im Bereich des Trittkopfs auf Hochtouren.

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