Unfall auf dem Wörthersee: Bootslenker angeklagt

Die Wasserrettung beim Einsatz am Wörthersee am 3. Juni 2017.
Der Niederösterreicher muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Sein Anwalt kündigt Beweisanträge an.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt erhebt Anklage gegen einen 44-jährigen Niederösterreicher, der am 2. Juni bei einem tödlichen Motorbootunfall am Wörthersee das Boot gesteuert hat. Die Anklage lautet laut einer Aussendung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch auf grob fahrlässige Tötung (Paragraf 81 Strafgesetzbuch). Das Verfahren wurde Richter Matthias Polak zugeteilt, ein Termin steht noch aus.

Der Strafantrag wurde dem Verteidiger des Beschuldigten, der aus dem Waldviertel stammt, zugestellt. Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic hat bereits mehrfach betont, dass sein Mandant nicht schuldig sei, er sei zeitgleich mit dem Opfer, einem ebenfalls 44 Jahre alten Niederösterreicher und Freund des Beschuldigten, aus dem Boot geschleudert worden. Ob er Einspruch gegen die Anklage erheben wird, war noch unklar, Todor-Kostic war vorerst telefonisch nicht erreichbar.

Lenker hatte Alkohol im Blut

Der Unfall hatte sich an einem Freitag ereignet, insgesamt befanden sich fünf Menschen an Bord, vier Freunde aus Niederösterreich und der 32-jährige Bootsführer als Vertreter des Bootseigentümers, eines Kärntner Unternehmers. Das Boot fuhr in westlicher Richtung, als der 44-jährige Lenker, er hatte 1,2 Promille Alkohol im Blut, vor Maria Wörth laut Aussagen von Augenzeugen einige scharfe Kurven einlegte. Dabei ging der Unternehmer aus dem Weinviertel über Bord. Was danach passierte, darüber gibt es unterschiedliche Zeugenaussagen. Die Obduktion ergab, dass der Mann mit dem Kopf in die Schiffsschraube geraten war, was "massivste, durch mehrfache heftigste, hiebartige, kantenmechanische Gewalteinwirkungen bewirkte Verletzungen des Gesichts- und Gehirnschädels" nach sich zog. Der Beschuldigte spielte die von ihm gefahrenen Kurven laut Ermittlern in seiner Aussage herunter und will selbst über Bord gegangen sein. Laut dem Gutachter ist das aber praktisch unmöglich.

Dem Niederösterreicher wird von der Staatsanwaltschaft neben grob fahrlässiger Tötung auch das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach Paragraf 89 StGB vorgeworfen. Ebenfalls angeklagt wird der 32-jährige Kärntner, der als Vertreter des Eigentümers an Bord des Bootes gewesen war. Ihm wird fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen. Laut Manfred Herrnhofer, Sprecher des Landesgerichtes Klagenfurt, wird der Prozess erst nach dem Jahreswechsel stattfinden können, da der zugeteilte Richter sehr viele Verfahren zu bewältigen habe

Anwalt kündigt Beweisanträge an

Der Verteidiger des Angeklagte wirft der Justiz unvollständige Ermittlungen vor. Alexander Todor-Kostic kündigte gegenüber der APA an, noch vor der Verhandlung Beweisanträge an das Gericht stellen zu wollen.

Es seien nicht alle Unfallvarianten hinreichend geprüft worden, kritisierte Todor-Kostic am Mittwoch. Nicht berücksichtigt habe die Anklagebehörde auch das Privatgutachten, das er von einem internationalen Schifffahrtsexperten habe erstellen lassen. Einspruch werde es seinerseits keinen geben. Nicht, weil er dies nicht wolle, sondern aus rechtlichen Gründen: "Bei einem Strafantrag ist das nicht möglich, wir müssen uns daher der Hauptverhandlung stellen." Welche Beweisanträge er genau stellen will, ließ der Rechtsanwalt offen. Das müsse er erst mit seinem Mandanten besprechen, sagte Todor-Kostic.

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