Wörthersee-Bootsunfall: "News" zitiert aus Endgutachten

Wörthersee-Bootsunfall: "News" zitiert aus Endgutachten
Der Befund ist inhaltlich konträr zu den Aussagen des Unfalllenkers. Das Opfer wurde laut Gutachten "beim Zurückfahren von einem Propeller erfasst".

Zu dem tödlichen Bootsunfall, der sich Anfang Juni im Wörthersee ereignet hat, liegt nun das Endgutachten vor. Das Nachrichtenmagazin News zitiert in seiner aktuellen Ausgabe daraus Passagen, die inhaltlich konträr zu den Aussagen des Unfalllenkers, eines 44-jährigen Unternehmers aus Niederösterreich, sind.

So hatte der zum Unfallzeitpunkt alkoholisierte Lenker ausgesagt, dass der tödlich Verunglückte, ein gleichaltriger Freund ebenfalls aus Niederösterreich, ihm ins Lenkrad gegriffen hätte. Diese Variante ist laut News nicht haltbar: Zwar sei es von der Sitzposition des Opfers auf der Motorhaube nicht völlig unmöglich gewesen, das Lenkrad zu erreichen, jedoch hätte er "auf der vorderen Kante der Abdeckung" sitzen und die Arme ausstrecken müssen. Selbst dann hätte es zwei volle Umdrehungen des Lenkrades gebraucht, bis der volle Einschlag erreicht würde. Da das Lenkrad von dieser Position aus nicht optimal angegriffen werden kann, sei das "praktisch nicht möglich".

Von Schiffsschraube getötet

Ein weiterer Aspekt der Untersuchungen umfasste kolportierte Aussagen des Lenkers, dass er bei dem folgenschweren Manöver, bei dem das Unfallopfer über Bord gegangen war, selbst ins Wasser gefallen sei. Das ist laut Gutachter ebenso praktisch unmöglich. Wie bereits bekanntgegeben wurde, war das Unfallopfer von der Schiffsschraube erfasst und getötet worden. Dass dieser sofort nach dem Hinausfallen von der Schraube erfasst wurde, sei "unmöglich", zitiert News aus dem Gutachten.

Die Ersteller der Expertise gehen davon aus, dass das Unfallopfer erst aus dem Boot gefallen ist, und dann jemand den Rückwärtsgang eingelegt hat - das Opfer wurde dann beim Zurückfahren "vom Propeller erfasst". In der Untersuchung wird auch auf den richtigen Ablauf eines "Mann-über-Bord-Manövers" hingewiesen: Demnach müsse der Lenker, wenn die ins Wasser gefallene Person sicher nicht mehr in der Nähe des Bootes ist, eine langsame Wende durchführen - und zwar nur dann, wenn die Person "sichtbar ist und ein Überfahren ausgeschlossen werden kann". Das Einlegen des Rückwärtsganges sei "absolut verboten".

Testfahrten mit Unglücksboot

Für die Untersuchung wurden Testfahrten mit dem Unglücksboot am Wörthersee durchgeführt, schreibt News, dafür wurde lediglich der beschädigte Propeller gegen einen baugleichen ausgetauscht. Der Anwalt des Unglückslenkers sagte auf "News"-Anfrage, dass "die bisher eingeholten Gutachten aus Verteidigungssicht noch kein plausibles und schlüssiges Bild zum tatsächlichen Unfallhergang" ergeben. Sie würden "noch in Kernbereichen zu ergänzen und zu präzisieren" sein, die ergänzenden Fragestellungen würden gerade ausgearbeitet.

Der Unfall hatte sich am 2. Juni vor Maria Wörth (Bezirk Klagenfurt-Land) ereignet. Insgesamt befanden sich fünf Menschen an Bord, vier Freunde aus Niederösterreich und der 32-jährige Bootsführer als Vertreter des Bootseigentümers, eines Kärntner Unternehmers. Das Boot fuhr in westlicher Richtung, als der 44-jährige Lenker aus dem Waldviertel laut Aussagen von Augenzeugen einige scharfe Kurven einlegte. Dabei ging der gleichaltrige Unternehmer aus dem Weinviertel über Bord. Was danach passierte, darüber gibt es unterschiedliche Aussagen. Die Zeugen, die den Zwischenfall vom Ufer aus beobachtet hatten, sprachen davon, dass das Boot dann rückwärts geführt wurde.

Das Opfer wurde erst tags darauf in der Früh von Tauchern aus 30 Meter Tiefe geborgen, eine erste Suchaktion hatte wegen eines Gewitters abgebrochen werden müssen. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ein. Beschuldigter ist neben dem Niederösterreicher auch der 32 Jahre alte Kärntner, der als Bootsführer dem 44-Jährigen das Steuer überlassen hatte.

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