Unfälle mit flüchtigen Lenkern mehren sich, dennoch kein "Kavaliersdelikt"

Unfälle mit flüchtigen Lenkern mehren sich, dennoch kein "Kavaliersdelikt"
Die unterlassene Hilfeleistung kann kann nicht nur eine Strafe, sondern auch Leben kosten.

Nachdem in der Nacht auf Donnerstag eine 26-Jährige mit ihrem Auto einen 16-jährigen Fußgänger im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld in der Steiermark tödlich verletzte und zunächst Fahrerflucht beging, nimmt die Unfallserie mit flüchtigen Fahrern kein Ende.

Donnerstag früh kam ein alkoholisierter 30-Jähriger in OÖ mit überhöhter Geschwindigkeit von der Straße ab und verunfallte. Das schwerbeschädigte Auto ließ er liegen, erst Stunden später konnte die Polizei den Mann an einem Badesee fassen. Am Abend stieß dann ein 17-jähriger Mopedlenker wiederum in der Südsteiermark mit einem Autofahrer zusammen. Der 17-Jährige blieb schwer verletzt liegen, nach dem Pkw-Lenker wurde am Freitag noch immer gefahndet.

Überforderung und Angst

Laut ÖAMTC gibt es verschiedenste Gründe, weshalb Fahrer die Flucht ergreifen, sei es wegen Überforderung, Angst oder weil sie um ihre Fahrerlaubnis fürchten. 2020 kam es etwa zu 1.852 Unfällen mit Fahrerflucht und Personenschaden. Für neun Menschen nahmen diese ein tödliches Ende. Es sei deshalb alles andere als ein Kavaliersdelikt, so der ÖAMTC.

Denn Fahrerflucht kann auch eine hohe Strafe nach sich ziehen, wie Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC, weiß: „Bei solchen Unfällen können sich einige Straftatbestände summieren.“

Sofort Polizei alarmieren

So sei schon alleine das nicht Anhalten bei einem Unfall laut Paragraf 4 der Straßenverkehrsordnung strafbar – unabhängig ob ohne oder mit Personenschaden. Ist Letzteres der Fall, kommt zudem Paragraf 95 des Strafgesetzbuches zum Zug, der sich der unterlassenen Hilfeleistung widmet.

Egal, ob man ein Tier anfährt, in einen Acker schlittert oder eine Person verletzt, es ist „sofort die nächste Sicherheitsdienststelle zu informieren“, erklärt Hoffer das richtige Vorgehen. Nur bei Wildunfällen könne man „einen Schritt zurückgehen“, insofern man den zuständigen Jäger kennt und mit diesem direkt telefoniert.

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