Umweltanwälte fürchten Demontage

OÖ Umweltanwalt Martin Donat (2.v.l.) erhielt Schützenhilfe von Kollegen (v.l.): Wolfgang Wiener (Sbg.), Tom Hansmann (NÖ), Ute Pöllinger (Stmk), Johannes Kostenzer (T) und Michael Graf (Bgl)
Kritik an Novelle des Naturschutzgesetzes in Oberösterreich kommt aus sechs Bundesländern

„Ein eindeutiger Rückschritt für den Naturschutz und Symbolpolitik in die falsche Richtung“: Umweltanwälte aus sechs Bundesländern kritisieren die geplante Novellierung des Naturschutzrechts in Oberösterreich. Weil das Gesetz an die internationale Aarhus-Konvention für mehr Bürgerrechte angepasst werden muss, will Naturschutzreferent Manfred Haimbuchner, FPÖ, gleichzeitig die Parteienstellung der Umweltanwaltschaft in vielen Verfahren ausschalten.

Statt der Stärkung der Beteilung der Bürger bei europarechtlichen Verfahren befürchten die Umweltanwälte mit der Gesetzesnovellierung in OÖ das Gegenteil. Schon in der Vorwoche waren Vertreter der Naturschutz-NGOs wie Alpenverein, Naturfreunde, Naturschutzbund, Umweltdachverband oder Birdlife dem oö. Umweltanwalt Martin Donat zu Hilfe geeilt. Obwohl ihre Rolle im neuen Gesetz massiv gestärkt werden soll, traten die NGOs gegen eine Schwächung der erfahrenen Umweltanwälte auf. Die regional verankerten Organisationen könnten die Fülle der Verfahren nicht bewältigen, hieß es. Die in Linz aufmarschierten österreichischen Umweltanwälte argumentierten ähnlich.

Mit der Erfüllung der Aarhus-Konvention für mehr Öffentlichkeit in Verfahren würde in OÖ „das Kind mit Bade ausgeschüttet“, befürchtete Donat. „Die Umweltanwaltschaften gehören zur Grundversorgung und jetzt droht die scheibchenweise Demontage“, sagte er. Bei Verfahren in EU Schutzgebieten, in Naturparks sowie rund um den Artenschutz, aber auch bei Forstwegen und in Uferbereichen soll seine Institution in OÖ ausgeschlossen werden.

Donats Kollegen aus den Bundesländern lieferten Beispiele, dass die Anpassung des Naturschutzgesetzes auch ohne Beschneidung der Umweltanwaltschaften funktioniert. So wurde in der Steiermark im Dezember ein Entwurf verabschiedet „der beweist, dass es auch anders geht“, bestätigte Anwältin Ute Pöllinger.

Vorteile

„Es geht nicht um Eigeninteressen, sondern um die Interessen einer hohen Lebensqualität künftiger Generationen“, sagte der Tirols Umweltanwalt Johannes Kostenzer. Die Möglichkeit Projekte vom Start weg beratend zu begleiten, bringe auch der Wirtschaft Vorteile, weil langwierige teure Einsprüche und Verfahren vermieden werden. „Prozess- und Planungskosten werden minimiert“, so der Tiroler.

In OÖ sieht Haimbuchner ja die Gefahr, dass NGOs und Umweltanwaltschaften gemeinsam Verfahren verlängern und verkomplizieren würden. Dem widersprachen die Öko-Anwälte entschieden. Von 1250 Verfahren seien in Tirol im Vorjahr lediglich bei einem Prozent von seiner Institution Beschwerde eingelegt worden, schilderte Kostenzer. Im Burgenland lag die Zahl der Beschwerden unter einem Prozent, so der dortige Anwalt Michael Graf. Er und sein niederösterreichischer Kollege Tom Hansmann erklärten, dass ihnen bei den Naturschutznovellen keine Einschränkungen drohen.

Föderalistisch

Dass ihre Institutionen in jedem Bundesland anders gesetzlich verankert sind, sehen die Umweltanwälte nicht als Nachteil. Im Föderalismus können regionale Erfordernisse besser abgedeckt werden. „Windräder sind im Burgenland ein Thema, uns in Tirol beschäftigen die Zusammenlegungen von Skigebieten“, erklärte Kostenzer.

Naturschutzrefent Haimbuchner will am Freitag zur Causa eine Pressekonferenz geben. Sein FPÖ-Klubchef Herwig Mahr sprach von „Panikmache erster Klasse“.

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