Umstritten: Neue Tabu-Zonen für Bettler

Bettler sollen aus der Salzburger Altstadt verbannt werden.
Jurist Christian Brünner: Was in die Nähe absoluter Verbote geht, ist verfassungswidrig.

Salzburg und Innsbruck scheinen sich derzeit ein Wettrennen zu liefern, wer die strengeren Regeln für Bettler erlässt. Dabei wird ein Hintertürchen bedient, dass die jeweiligen Landesgesetzgeber den Gemeinden geöffnet haben. Demnach dürfen sie zeitlich und räumlich beschränkt auch absolute Bettelverbote erlassen.

Innsbruck hat erst im heurigen März davon Gebrauch gemacht und zwei Straßenzüge der Innenstadt während Oster- und Weihnachtsmärkten zu Tabuzonen erklärt. Morgen, Mittwoch, wird im Salzburger Gemeinderat eine noch weiterführende Regelung beschlossen werden: Zwischen 8 und 19 Uhr soll das Betteln auf den meisten Straßen der Altstadt untersagt werden. Tags darauf wird sich wiederum das Innsbrucker Stadtparlament mit einem Antrag der FPÖ auseinandersetzen. Die will praktisch in der gesamten Innenstadt das Betteln untersagen und das an rund 180 Tagen im Jahr, jeweils zwischen 7.30 und 21 Uhr.

"Eine solche Regelung halte ich auf jeden Fall für verfassungswidrig", meint dazu der Grazer Verfassungsjurist Christian Brünner. Er war federführend daran beteiligt, dass der Verfassungsgerichtshof 2012 und 2013 die absoluten Bettelverbote in Salzburg und der Steiermark aufgehoben hat. In der Folge haben eine ganze Reihe von Bundesländern – darunter Tirol – entsprechend dem Erkenntnis das "stille Betteln" erlaubt. Weiterhin untersagt bleibt aggressives Betteln.

Umstritten: Neue Tabu-Zonen für Bettler
Em. Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Verfassungsjurist der Uni Graz. Er hat die absoluten Bettelverbote in der Steiermark und Salzburg durch Beschwerden beim VfGH zu Fall gebracht.
"Betteln ist ein Grundrecht. Und wenn sektorale und temporäre Bettelverbote in die Nähe absoluter Verbote kommen, also wenn nur noch in Gegenden und zu Zeiten gebettelt werden darf, wo nichts zu holen ist, ist das sicher verfassungswidrig", erklärt Brünner. Bei der Klärung, ob Regelungen überschießend sind, handle es sich letztlich aber immer um Wertungsfragen. Für den Experten steht fest, dass es erneut zu einer Klage beim Verfassungsgerichtshof kommen wird. "Aber solche Verfahren kosten und sie dauern eine Zeit. Und so lange bleiben solche Verbote aufrecht."

Suche nach Mehrheit

Während sich in Salzburg bereits eine Mehrheit für das neue Bettelverbot gefunden hat, ist das in Innsbruck noch nicht so eindeutig. Die oppositionelle ÖVP, will dem Antrag von FPÖ und der Liste des blauen Landes-Klubobmanns Rudi Federspiel zustimmen. "Ich glaube persönlich nicht, dass er rechtlich umsetzbar ist. Aber wir wollen eine Überprüfung durch das Land ermöglichen", sagt ÖVP-Stadtparteiobmann Franz Gruber, der sich für eine Ausweitung des Bettelverbots ausspricht.

Das macht auch Innsbrucks Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer (Für Innsbruck). "Aber es gibt hier noch viele Sachen, die zu prüfen sind", sagt die Stadtchefin auf Anfrage. Inhaltlich könne über den Antrag daher noch nicht abgestimmt werden. "Einem Prüfantrag würden wir aber zustimmen." Federspiel will darüber erst im Gemeinderat verhandeln, wie er sagt.

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