Ukrainische Studierende müssen weiter keine Studiengebühren zahlen

Ukrainische Studierende müssen weiter keine Studiengebühren zahlen
Die Maßnahme wurde für das Wintersemester 2024/25 abermals verlängert.

Ukrainische Studierende an öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (PH) müssen auch im Wintersemester 2024/25 keine Studiengebühren bezahlen.

Studenten aus Ukraine von Studiengebühren befreit

Die entsprechende Ausnahmeregelung in der Studienbeitragsverordnung wird von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) erneut verlängert, hieß es in einer Aussendung. Die Unis und PH erhalten den dadurch entstehenden Fehlbetrag vom Ministerium ersetzt.

"Denn auch nach 2,5 Jahren ist leider kein Ende des Ukrainekriegs abzusehen", begründete der Minister die Entscheidung. Bereits seit dem Sommersemester 2022 sind ukrainische Studierenden, die an einer der 22 öffentlichen Universitäten oder der 14 Pädagogischen Hochschulen (PH) in Österreich eingeschrieben sind, von dieser Studienbeitragspflicht befreit. 

Durch die entsprechende Novelle der Studienbeitragsverordnung, die Polaschek am Freitag in Begutachtung geschickt hat, sparen sich die Ukrainer und Ukrainerinnen 726,72 Euro pro Semester. So viel fällt normalerweise für Drittstaatsangehörige pro Semester an, das Doppelte des regulären Studienbeitrags.

Für die Fachhochschulen (FH) und Privathochschulen (PrivHS) kann das BMBWF aufgrund ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen keine diesbezüglichen Vorgaben treffen. Zahlreiche FH und PrivHS bieten aber ihrerseits eigene Unterstützungsmaßnahmen an.

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