Uhudler-Winzer roden trotz Bescheids nicht

Der Uhudler stammt aus der Zeit nach dem großen Reblausbefall.
Bis Dienstag hätten burgenländische Winzer ihre Uhudler-Reben roden müssen.

Eigentlich hätten bis zum Dienstag vier Winzer ihre Uhudler-Reben roden müssen, die nach 2003 verbotenerweise gepflanzt wurden. Allerdings weigern sich die Winzer, unterstützt vom Verein "Freunde des Uhudlers", dementsprechend zu handeln. Wie orf.at berichtet, sei Winzer Harald Kaiser, Obmann des Vereins, der Rodungsaufforderung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Güssing nicht nachgekommen, da man noch auf eine Lösung warte. Kaiser ist sich sicher, dass es in der nächsten Zeit dazu kommt und hofft, dass die Behörde die Rodung einstellen wird.

BH beauftragt nun Firma

Die Weigerung der Winzer habe nun rechtliche Folgen, sagte Nicole Wild, Bezirkshauptfrau von Güssing gegenüber orf.at. Demnach sei bis jetzt eine Ersatzvornahme angedroht worden, dabei würde die Rodung durch die Behörde vorgenommen werden. Nun würden auch die Kostenersatzvornahmen bescheidmäßig vorgeschrieben. Dafür wird die BH nun Kostenvoranschläge einholen und den günstigsten Anbieter beauftragen. Gegen den Ersatzvornahmebescheid können die Winzer noch Beschwerde einlegen, die Entscheidung obliegt dem Landesverwaltungsgericht.

Winzer wünschen sich Lösung

Natürlich hoffen die Winzer, dass es nicht so weit kommt. Nicht nur für sie, sondern für die ganze Region wäre dies schlimm, sagt Kaiser. Laut dem Bericht auf orf.at stehen die Zeichen gut, dass es bald zu einer Lösung kommen könnte.

Hintergrund: Regionale Spezialität mit Ablaufdatum

Der Uhudler stammt aus der Zeit nach dem großen Reblausbefall, als Reblaus-resistente amerikanische Weinreben nach Europa gebracht und mit europäischen Sorten veredelt wurden. Die ersten unveredelten Direktträgersorten waren "Noah", "Concord" und "Isabella", später auch "Elvira", "Othello", "Delaware", "Ripatella" und "Seibel". Diese Direktträgerweine wurden Uhudler genannt.

Von 1985 bis 1992 wurde er aus dem Weingesetz genommen und verboten, 1992 wieder aufgenommen. Seit 1995 sind nur vier Rebsorten, befristet bis 31. Dezember 2030, zugelassen.

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