Totes Baby im Zug: Es drohen bis zu fünf Jahre Haft
Jene 21-Jährige, die im Verdacht steht, am Montag ihr in einem Zug von Wien nach München geborenes Baby getötet zu haben, sitzt nun in Untersuchungshaft. Sie wurde am Freitag um 18.30 Uhr kurz vor der Abreise nach Prag festgenommen. Sollte die Frau angeklagt werden, kommt ein Spezialparagraf zur Anwendung: "Die Tötung eines Kindes bei der Geburt" wird mit einem bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
Die junge Südkoreanerin, die in Paris studiert, erzählte den Beamten zwar von der Geburt, betonte aber, dass das Kind bereits tot zur Welt kam. Ein Gerichtsmediziner gab "Erstickung" als Todesursache an. Das Baby habe laut Obduktion gelebt.
Die bekannte Psychiaterin Sigrun Roßmanith ist zwar nicht mit dem Fall befasst, hat sich aber eingehender mit dem Phänomen der Kindestötung auseinandergesetzt. Vieles ist in ihrem Fach zu diesem Thema umstritten.
"Verleugnung "
Zumeist, erzählt sie, liege eine "Verleugnung der Schwangerschaft" vor. Dahinter verbergen sich "Angst und Konfliktbehaftung". Die Verleugnung sei real: Die Gewichtszunahme wird auf andere Essgewohnheiten zurückgeführt; die Wehen werden als Darmkoliken abgetan. Frauen werden dann von der Geburt überrascht, die sie in einen Ausnahmezustand versetzt. "Die Frauen wollen etwas loswerden, von sich weglegen." Eine kanadische Forscherin fand heraus, dass das Unterbewusstsein die Handlungen steuert, sagt Roßmanith: "Das ist ein seelischer Mechanismus, unabhängig vom Verstand".
Das berücksichtigt der heimische Gesetzgeber mit dem § 79 im Strafgesetzbuch. In Deutschland wurde ein ähnlicher Paragraf mit dem Argument, dass man so leichtfertig Tötungen hinnehmen würde, außer Kraft gesetzt.
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