Bettelverbot bei Märkten beschlossen

NÖ verschärft kommende Woche sein Polizeistrafgesetz
Nach Beschluss des Stadtsenats folgt die endgültige Entscheidung im Gemeinderat.

Der Innsbrucker Stadtsenat hat am Mittwoch ein Bettelverbot während der Abhaltung von sogenannten Gelegenheitsmärkten beschlossen. Die endgültige Entscheidung trifft nun der Gemeinderat. Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen der Bürgermeisterinnenpartei "Für Innsbruck (FI)" und der ÖVP, die eigentlich in Opposition ist. Die Regierungsparteien Grüne und SPÖ stimmten gegen das Verbot.

Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer (FI) verwies auf das Landespolizeigesetz, wonach das Betteln zu untersagen sei, wenn die Benützung von öffentlichen Orten durch die Anzahl an bettelnden Personen derart erschwert wird, dass dadurch das örtliche Gemeinschaftsleben gestört wird. Erhebungen des Amtes für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen hätten ergeben, dass die Voraussetzungen für die Erlassung einer Verordnung vorliegen würden. Insbesondere rund um den vergangenen Christkindlmarkt sei eine große Anzahl von Bettlern registriert worden.

Verbot von 8.00 bis 21.00 Uhr

Betteln soll nach dem Beschluss bei Abhaltung eines Gelegenheitsmarktes - wie etwa dem Christkindl- oder Ostermarkt - untersagt werden. Das Verbot wird für den täglichen Zeitraum von 8.00 bis 21.00 Uhr erlassen.

ÖVP-Stadtrat Franz Gruber ortete beim Bettelverbot "ein akrobatisches Politstück der Extraklasse". Die Bürgermeisterin habe nun erkannt und eingesehen, dass sie im vergangenen Jahr beim generellen Bettelverbot in die Populismusfalle getappt sei. Die Grünen interpretierten plötzlich christliche Grundwerte für ihre Politzwecke.

Der Beschluss erfolgte mit vier gegen drei Stimmen. FI und ÖVP stimmten dafür, Grüne und SPÖ waren dagegen.

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