Bei der Herbstklausur der Landesregierung Mitte September sollen aber schon die Rahmenbedingungen für das Vorhaben beschlossen werden. Im Vorfeld sagt die zuständige ÖVP-Bildungslandesrätin Cornelia Hagele zum Fahrplan:
„Mein Plan ist, im Kindergartenjahr 2024/25 in ein bis zwei Pilotregionen zu starten. Idealerweise in einem Talverbund oder in einem Bezirk wie Innsbruck-Land.“ Das schwarz-rote Leuchtturm-Projekt wird also nicht im ganzen Bundesland gleichzeitig anlaufen.
Stufenweise Einführung
„Wir müssen das sicher stufenweise einführen. Aus personaltechnischen Gründen. Es geht aber auch um die Frage, wie schaffen wir es, dass wir die entsprechenden Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen haben“, sagt Hagele.
Sie spricht bei dem geplanten Konstrukt von einem „Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Platzes“. Das heißt, dass die öffentliche Hand nicht unbedingt selbst den Platz zur Verfügung stellen muss. Die Betreuung könne auch bei Tageseltern erfolgen, so Hagele. Oder in Betriebskindergärten. „Wir wollen auch die Wirtschaft einbinden“, kündigt die Bildungslandesrätin an.
Forderung der Wirtschaft
Es war auch die Wirtschaft, die auf einen massiven Ausbau der Kinderbetreuung ausgesprochen haben. Alle in der Wirtschaftskammer vertretenen Parteien unterstützen diese Forderung. Es geht einerseits darum, dass in Teilzeit arbeitende Frauen nicht im Alter in die Armutsfalle geraten, weil sie aufgrund des geringeren Beschäftigungsausmaßes auf keine ausreichende Pension kommen.
Innerhalb der ÖVP hat aber nicht zuletzt der Arbeitskräftemangel zu einem Umdenken geführt. Dort hofft man, Frauen mit einem entsprechenden Betreuungsangebot für Kinder vermehrt in Vollzeit zu bringen.
„Wenn wir die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen vollumfänglich abdecken, bieten wir unseren Kindern eine hochwertige Kinderbildung, bekämpfen nachhaltig den Fachkräftemangel und verhindern effektiv Altersarmut“, glaubt die Landesrätin.
Viertel Stunde entfernt
Fest steht schon, dass es keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Wohnortgemeinde geben wird. „Aber die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sollten, überall dort wo es geographisch möglich ist, in einer viertel Stunde erreichbar sein.“ Eine Steuerungsgruppe zur Vorbereitung der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs hat bereits ihre Arbeit aufgenommen.
Die Einrichtung dieser Gruppe, die aus den Experten im Land sowie Vertretern des Tiroler Gemeindeverbandes und aus Betreuungseinrichtungen besteht, wurde diese Woche in der Regierungssitzung beschlossen.
Klagen vermeiden
"Wir wollen gut vorbereitet an die Sache herangehen, denn die Einführung eines Rechtsanspruchs soll nicht Klagen, sondern mehr Betreuungsplätze zur Folge haben", nimmt sich Hagele vor. Das ist tatsächlich eine der rechtlich heiklen Fragen: Was ist, wenn die öffentliche Hand den versprochenen Rechtsanspruch in Einzelfällen nicht erfüllen kann?
Für Mattle steht jedenfalls fest: "Das Thema Kinderbetreuung ist mitten in der Gesellschaft angekommen. Deshalb werden wir den Bereich der Elementarpädagogik flexibler, durchlässiger und unbürokratischer gestalten, um mit den Gemeinden und dem Bund als Partner die finanziellen Herausforderungen gemeinsam zu stemmen."
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