Tipps: Was bei Online-Bewertungen zu beachten ist

Tipps: Was bei Online-Bewertungen zu beachten ist
Bevor Sie eine Bewertung posten, sollten Sie sich fragen: „Würde ich das auch in ein Mikrofon sagen?“

Bewertungen für Produkte oder Dienstleistungen gab es schon immer. Doch bis die Mundpropaganda den betreffenden Wirt, Unternehmer oder Produzenten erreichte, dauerte es meistens eine lange Zeit. Durch die Online-Bewertungssysteme wird die Kritik oder das Lob wesentlich schneller sichtbar. Hier erfahren Sie, welche Dinge Sie bei Bewertungen im Internet beachten sollten.

Wie viel Kritik ist in welcher Form angebracht?

Kritik zu äußern, ist per se nichts Schlechtes. Doch auch im Internet sollte man immer auf die Wortwahl achten. Beschimpfungen oder Behauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen und rufschädigend sein können, haben nicht selten auch ein gerichtliches Nachspiel. Rechtsanwalt Johannes Öhlböck empfiehlt: „Bei Postings im Internet sollte ich mir vorher immer die Frage stellen, ob ich das auch in ein laufendes Mikrofon sprechen würde oder ob ich möchte, dass meine Aussage so in der Zeitung steht.“

Sind Online-Bewertungen immer die Wahrheit?

Nein, sind sie nicht. Gerade im Netz gibt es mittlerweile zahlreiche Agenturen, die gute oder schlechte Bewertungen verkaufen. Für Unternehmen macht das aus zwei Gründen Sinn. Entweder um das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung besser darzustellen, als sie ist. Oder um der Konkurrenz mit negativen Bewertungen das Geschäft zu zerstören.

Dazu hat auch die Wirtschaftskammer Österreich einen wichtigen Tipp: „Auf einschlägigen Dienstleistungsplattformen werden positive Bewertungen schon zum Stückpreis angeboten. Bewertungen fälschen ist Unsinn, ist strafbar und wird schnell durchschaut. Vor allem hilft es nicht, die mangelnden Qualitätsstandards zu verbessern.“

Tipps: Was bei Online-Bewertungen zu beachten ist

Darf jeder eine Bewertung abgeben?

Grundsätzlich ja. Allerdings sind viele Online-Portale wie „Expedia“ oder „Amazon“ mittlerweile dazu übergegangenen, das Bewertungssystem nur dann freizuschalten, wenn das Hotel auch tatsächlich über das Portal gebucht oder das Produkt über die Website gekauft wurde. Dadurch wollen die Betreiber der Seiten zumindest garantieren, dass der Kunde auch tatsächlich Erfahrung mit dem zu bewertenden Produkt oder Hotel gemacht hat.

Allerdings gibt es auch viele Seiten wie beispielsweise „Tripadvisor“, bei denen dieses Kriterium nicht erfüllt sein muss. Auch bei den Google-Rezensionen kann jeder bewerten wie und was er möchte. Selbiges gilt für die Bewertungsfunktionen auf Facebook.

Wie kann sich ein Unternehmen schützen?

Gegen eine echte negative Bewertung wird man als Unternehmer nicht viel machen können, außer Service oder Produkt zu verbessern. Gegen die falschen Bewertungen gibt es rechtliche Mittel. Sofern ein Posting oder eine Bewertung gegen Gesetze verstößt, kann der Unternehmer gegen den Verfasser oder gegen die Webseite vorgehen. Als Unternehmer kann man auch Anspruch auf Schadenersatz haben, wie Rechtsanwalt Öhlböck erklärt: „Wenn der (unwahre) Eintrag oder die Bewertung erwiesenermaßen einen Umsatzrückgang verursacht, muss dieser Schaden ersetzt werden.“

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