Appetitverderber: Wenn ein Posting Wirten das Geschäft verhagelt

Weil ein Posting Gäste abschreckte, klagte ein Wirt. Der Fall zeigt, wie groß die Auswirkungen eines Eintrages sein können.

„Bislang“, sagt Martin Lampl entwaffnend ehrlich, „habe ich mich mit dem Internet noch gar nicht so beschäftigt.“ Das änderte sich, als in der Schlosstaverne in Wilhelmsburg in Niederösterreich plötzlich die Gäste ausblieben. Ein benachbarter Betrieb hatte stets Reisegruppen zum Essen in das Lokal vorbeigeschickt, doch plötzlich schien es ganz so, als sei den Kunden von einem Tag auf den anderen der Appetit vergangen.

Der Grund dafür war schnell gefunden: Ein Facebook-Eintrag war es, der ihm das Geschäft vermieste. Dass Wirte oder auch Hoteliers zu Opfern von Online-Beurteilungen werden, ist mittlerweile ein weit verbreitetes Phänomen.

Negativ

Wie Mario Pulker, Obmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer erklärt, sind Bewertungen für Unternehmer oft ein großes Problem, denn: „Zufriedene Gäste schreiben selten Bewertungen.“ Negative Bewertungen, die nicht der Wahrheit entsprechen, nutzen Kunden als Druckmittel, wie Pulker weiter erzählt. So sollen Gäste Hotelzimmer in einer höheren Kategorie gefordert haben, ansonsten würden sie das Hotel schlecht bewerten. In solchen Fällen rät Pulker: „Sofort die Buchungsplattformen kontaktieren, damit solche Einträge gar nicht erst veröffentlicht werden können.“

Dem Wirten Martin Lampl, der neben der Taverne in Wilhelmsburg auch den örtlichen Tierfriedhof betreibt, wurde eben ein Facebook-Posting zum Verhängnis. Hinter der leeren Gaststube steckte ein Niederösterreicher, der über den Wirten folgendes formulierte: Er, der Lokalbetreiber, sei ein „armer, kranker Mann, der ein ganzes Tal mit Gewalt zerstört habe“.

Was man als eine Gehässigkeit im privaten Bereich bezeichnen könnte, hatte für Lampl wirtschaftliche Folgen. Denn der Satz schlug sich bis zu Bewertungsplattformen wie trivago oder booking.com durch. Internet-Seiten, die täglich von Millionen Menschen aufgerufen werden.

Prozess

Doch damit begann für Lampl erst der rechtliche Hürdenlauf. Er wandte sich an den St. Pöltner Rechtsanwalt Stefan Gloß, der sofort Nachforschungen anstellte. „Die Schwierigkeit liegt ja oft auch darin, herauszufinden, wer die Informationen in das Internet gestellt hat. In diesem Fall gelang es uns durch umfangreiche Recherchen festzustellen, wer der Gegner war“, berichtet Gloß.

Am Montag trafen sich Kläger und Beklagter am Landesgericht der nö. Landeshauptstadt. Dabei stellte der Richter fest, dass es sich bei dem Internet-Eintrag um eine Tatsachenbehauptung handle, die darin gipfelte, dass der Wirt psychisch krank sei. Der Beschuldigte sah bei dem Prozess seinen Fehler auch ein. „Zum heutigen Zeitpunkt würde ich es nicht mehr machen“, so der St. Pöltner.

Schließlich einigte man sich darauf, dass der Angeklagte die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, insgesamt rund 1500 Euro. Zudem muss er eine Ehrenerklärung abgeben.

Damit wird es aber noch nicht getan sein, weil auch noch Schadenersatzforderungen auf den 51-Jährigen zukommen werden, wie Gloß im Gespräch mit dem KURIER betont. Wie hoch die ausfallen werden, ist noch unklar. Ein Posting mit einem teuren Nachspiel.

Appetitverderber: Wenn ein Posting Wirten das Geschäft verhagelt

Kläger Martin Lampl (Mitte) mit seinen Anwälten

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