Tierschützer gegen Adeligen: Richter brach den Prozess ab

Eine umstrittene Gatterjagd (Symbolbild).
Prozess gegen Tierschützer wurde wegen Verhaltens des Gerichtsvorstehers bis auf Weiteres vertagt.

Trotz aller Gerichtsroutine der Kontrahenten Martin Balluch und Maximilian Mayr-Melnhof erlebte sowohl der Tierschützer als auch der Großgrundbesitzer Dienstag am Bezirksgericht in Oberndorf (Szbg.) eine Premiere: Der von Mayr-Melnhof angestrengte Prozess wegen Besitzstörung gegen den Obmann des "Vereines gegen Tierfabriken " (VgT) wurde vom prozessführenden Richter abgebrochen.

In der Verhandlung ging es um eine Gatterjagd am 15. Dezember 2015 auf dem Anwesen des Adeligen in Anthering im Flachgau. Balluch soll eine Drohne eingesetzt haben, um die Jagd aus der Luft zu dokumentieren (dem KURIER liegen Bilder vor). Hausherr Maximilian Mayr-Melnhof erklärt die Klage: "Ich war entsetzt, dass man unsere Privatsphäre so einfach ausspionieren kann."

Schließlich schoss ein Jäger auf das ferngesteuerte Flugobjekt und holte es vom Himmel. In Folge kam es zwischen der Jagdgesellschaft und den Tierschützern zu heftigen Wortgefechten. Der VgT klagte Mayr-Melnhof wegen Sachbeschädigung, Tierquälerei und Nötigung.

Der Grund des überraschenden Prozess-Abbruchs liegt im Bezirksgericht selbst: Der Gerichtsvorsteher war damals Gast bei der umstrittenen Gatterjagd. "Allerdings nicht als Jäger, wie der VGT behauptet, sondern um mit seinem Hund nach verletztem Wild zu suchen", betonte der Vizepräsident des Landesgerichtes Salzburg, Imre Juhasz: "Die Verteidigung hat daraufhin einen Ablehnungsantrag gegen den prozessführenden Richter gestellt."

Am Verfahren gegen den VGT und Obmann Balluch hat der Vorsteher des Gerichtes nicht mitgewirkt. Trotzdem wurde die Verhandlung vom Richter auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Jetzt muss das Landesgericht Salzburg eine Entscheidung über den Ablehnungsantrag fällen.

Intervention

Hauptgrund für den geforderten Abbruch ist laut Balluch das damalige Verhalten des Gerichts-Chefs: "Dieser Richter hat bei der Gatterjagd am 15. Dezember sofort die Partei von Mayr-Melnhof ergriffen. Er kam aus dem Gatter und hat uns beim Fotografieren von außerhalb zu behindern versucht. Und er rief die Polizei. Dann forderte er die Exekutive auf, unsere Daten festzustellen, denn es bestehe der Verdacht, dass mit unseren Fotos das Datenschutzgesetz verletzt werde."

Laut Balluch hat der Richter des Verfahrens – nachdem die Anwesenheit des Gerichtsvorstehers im Jagdgatter bekannt geworden ist – der Verteidigung den Befangenheitsantrag vorgeschlagen. Die Verhandlung ist jetzt bis auf Weiteres vertagt.

Balluch und Mayr-Melnhof streiten noch in einem weiteren Verfahren. Der VGT verlieh dem Adeligen den Preis "das Steinerne Herz". Der Großgrundbesitzer fühlte sich verunglimpft und brachte eine Unterlassungsklage gegen die Tierschützer ein. Das Gericht lehnte ab, Mayr-Melnhof legte Rekurs ein.

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