Terrorverdächtige sind wieder in Freiheit

Die "Operation Palmyra" 2014
Oberlandesgericht Graz ordnete Enthaftung von drei Männern an, weil Staatsanwaltschaft Anklage nicht fertig hat.

Die Staatsanwaltschaft Graz muss eine gehörige Schlappe hinnehmen: Auf Anordnung des Oberlandesgerichts Graz (OLG) musste sie am Dienstag drei Männer freilassen, die wegen Terrorverdachts in U-Haft saßen.

Die Sprecherin des OLG Graz, Elisabeth Dieber, bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht des ORF. Anlass für die Entscheidung sei die lange Ermittlungsdauer ohne erkennbaren Abschluss gewesen: 17 Monate nach den akkordierten Razzien in Graz und Wien liege noch keine Anklage vor.

Man habe die Staatsanwaltschaft Graz mehrmals ersucht, die Ermittlungen abzuschließen, da Verdächtige seit mehr als einem Jahr im Gefängnis sitzen. Ohne Anklage könnten die Betroffenen nicht länger in U-Haft bleiben, das sei „unverhältnismäßig. Bei U-Haft gilt ein besonderes Beschleunigungsgebot“, erläutert Dieber.

Elf Männer und drei Frauen wurden am 26.Jänner 2017 verhaftet: Ihnen wurde vorgeworfen, einen islamistischen Gottesstaat in Österreich errichten zu wollen. 600 Polizisten waren bei den Razzien in Moscheevereinen und Privatwohnungen im Einsatz. Unter den Verdächtigen warten auch zwei Salafisten-Prediger, die schon mehrere Monate lang observiert wurden. Allen Verdächtigen wurde vorgeworfen, mit dem Terrorregime des IS zu sympathisieren oder sich gar daran beteiligen zu wollen: Ermittelt wurde wegen des Verdachts der kriminellen Vereinigung.

Nicht ungefährlich

Sukzessive jedoch wurden mehr und mehr Verdächtige wieder freigelassen. Anfang Jänner dieses Jahres saßen noch sieben in U-Haft, jetzt noch vier – unter ihnen die Prediger. Doch trotz der Enthaftung weiterer dreier Männer gelte „dringender Tatverdacht“, betonte Richterin Dieber: Die Verdächtigen seien „nicht ungefährlich“.

Seitens der Staatsanwaltschaft Graz nehme man die Entscheidung des „unabhängigen Gerichts“ natürlich zur Kenntnis, kommentiert Sprecher Hansjörg Bacher auf

KURIER-Anfrage. Er weist aber darauf hin, dass in diesen Fällen „nach dem Gesetz bis zu zwei Jahre U-Haft möglich wären“. Das Tempo der Anklageerhebung habe mit dem umfassenden Akt zu tun. „Wir warten noch auf Gutachten und Auswertung von Datenträgern“, beschreibt Bacher. „Wir benötigen diese Beweisergebnisse, um eine begründete und fundierte Anklage einbringen zu können.“

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