Nach Anti-Terror-Razzia 2017: Drei Verdächtige freigelassen
In Graz sind drei bisher in U-Haft befindliche Terrorverdächtige auf Anordnung des Oberlandesgerichts freigelassen worden. Eine Richterin des OLG bestätigte der APA am Freitag den Bericht des ORF Radio Steiermark. Eine Anklage hatte es bisher noch nicht gegeben, deshalb habe man handeln müssen. Bei einer Anti-Terror-Razzia in Graz und Wien im Jänner 2017 waren 14 Personen festgenommen worden.
"Der Senatsbeschluss ordnet die Enthaftung der drei Personen an", sagte die Richterin zur APA. Zugestellt wurde er der Staatsanwaltschaft Graz am Dienstag, danach sei die Entlassung aus der U-Haft erfolgt. Der Grund: Die Ermittlung sei nicht zu Ende gebracht worden, es sei Unverhältnismäßigkeit gegeben, denn ohne Anklage könnten die drei Personen nicht länger festgehalten werden. Bei der U-Haft gelte ein besonderes Beschleunigungsgebot. Die Staatsanwaltschaft sei auch mehrfach aufgefordert worden, die Ermittlung zu Ende zu bringen.
Radikal-islamische Organisation in Österreich aufbauen
Nach der Anti-Terror-Razzia und der Festnahme von 14 Männern - darunter zwei Salafistenpredigern - und Frauen in Graz und Wien war u.a. wegen des Verdachts der terroristischen Vereinigung (Stichwort "Islamischer Staat") ermittelt worden. Damals waren Wohnungen und eine Moschee eines islamischen Grazer Glaubensvereins in aller Früh von einer großen Zahl an Sicherheitskräften durchsucht und die Festnahmen durchgeführt worden. Die Verdächtigen seien schon länger unter Beobachtung gestanden. Die Verdächtigen sollen versucht haben, eine radikal-islamistische Organisation in Österreich aufzubauen und Mitglieder anzuwerben.
Die Richterin des OLG Graz sagte auf Anfrage, es sei nicht davon auszugehen, dass die Verdächtigen nach eineinhalb Jahren in U-Haft ungefährlich seien: "Der dringende Tatverdacht ist nach wie vor gegeben." Nach den Festnahmen im Jänner 2017 waren nach und nach einige Verdächtige auf freien Fuß gesetzt worden. Eine Stellungnahme der Grazer Staatsanwaltschaft war auf APA-Anfrage vorerst nicht zu erhalten.
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