Terrorverdächtige Austroislamisten stehen vor erneuter Verhaftung

Razzia im Jänner 2017
14 mutmaßliche Islamisten nach Razzia freigelassen. Doch nun ordnete Grazer Gericht erneut ihre Festnahme an.

Eine unter Juristen höchst umstrittene Entscheidung wurde nun revidiert: Jene 14 Terroverdächtigen, gegen die seit Jänner 2017 ermittelt wird, sollen erneut verhaftet werden. Es liegen Festnahmeanordnungen des Grazer Straflandesgerichtes vor.

Bis vor kurzem waren die mehr als ein Dutzend Männer und Frauen jedoch auf freiem Fuß. Sie wurden sukzessive seit der Razzia in Wien und Graz entlassen: Die letzten fünf mutmaßlichen Islamisten und Salafistenprediger kamen vor exakt einem Jahr aus dem Gefängnis - dem Oberlandesgericht Graz dauerte ihre U-Haft schon zu lange. Die Richter rügten gleichzeitig die Staatsanwaltschaft Graz, die für die Anklageschrift zu lange brauche.

Eine unter Juristen höchst umstrittene Entscheidung, denn die Anklagebehörde hätte bis Jänner 2019 dafür Zeit gehabt. Nun wurden die Verdächtigen aber wieder verhaftet: Das Straflandesgericht Graz sowie Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz bestätigten am Samstag einen entsprechenden Bericht der "Presse online", wonach 13 mutmaßliche Dschihadisten wieder in Justizanstalten eingeliefert werden sollen.

13, nicht 14

Ein Verdächtiger soll sich abgesetzt haben, er wird in der Türkei vermutet. Damit hat das Straflandesgericht Graz erneut einen Prozess unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen vorzubereiten, hat damit aber Erfahrung. Unter anderem wurde hier der Prozess gegen den Hassprediger Mirsad O. durchgeführt, er wurde rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die meisten der Verdächtigen des neuen Verfahrens werden seinem Kreis zugerechnet.

Es wird ein aufwändiger und langer Prozess, so viel steht fest. Allein die Anklageschrift hat exakt 301 Seiten. Bei der Razzia in Wiener und Grazer Moscheevereinen wurden im Jänner 2017 14 Terabyte Date sichergestellt - das sind umgerechnet drei Milliarden DIN-A4-Seiten. Anwalt Blaschitz vertritt mehrere der Verdächtigen, er wartet derzeit noch ab, wie er am Samstag betont. "Ich kann erst Haftbeschwerde einbringen, wenn die U-Haft offiziell verhängt wurde. Derzeit liegt nur die Festnahmeanordnung vor", beschreibt Blaschitz. "Wenn die U-Haft verhängt wird, dann werde ich wieder das Oberlandesgericht befassen."

 

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