Erster Prozess um Entschädigung für Terror-Opfer von Wien

Einer der Tatorte des Terroranschlages in Wien
Am heutigen Montag ist der erste Gerichtstermin, bei dem über eine Entschädigung für die Terror-Opfer verhandelt wird. Österreich ortet keine Schuld – aber das Innenministerium verfolgt Amtsmissbrauch.

Es zählt zwar zu seiner Job-Description, jegliche Mehrkosten für den Staat abzuwenden. Mit der strikten Weigerung, den Opfern  der Terrornacht Schmerzensgeld zukommen zu lassen,  stößt   Wolfgang Peschorn, seines Zeichens Anwalt der Republik, jedoch auf Unverständnis:  Am 2. Mai  –  also sechs Monate  nach dem Attentat  (fünf Menschen starben, 22 wurden verletzt) – erklärte Peschorn im ORF-Interview, dass es strafrechtlich relevant sei, wenn die Republik etwa  die Begräbniskosten der Opfer übernimmt und  eine außergerichtliche Einigung anstrebt. 

„Dass die Republik hier keine Lösung findet,  ist absurd“, meint Spitzenanwalt Norbert Wess, der   die Mutter der getöteten   Kunststudentin Vanessa Preger-McGillivray vertritt.
Mehr als 20  Opfer und Hinterbliebene wollen eine  Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen – am Montag wird nun die erste Klage vor Gericht verhandelt.  

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