Taxler mit Fußfessel für Kammer eine „Sauerei“

Taxifahrer mit Fußfesseln gibt es in mehreren Bundesländern.
Straftätern muss eigentlich der Taxischein entzogen werden. Sie sitzen teilweise aber trotzdem am Steuer

Vertrauenswürdig muss ein Taxilenker laut Gesetz sein. Das geht mit einer Verurteilung nicht zusammen. Doch in Innsbruck sollen laut dem Tiroler Nachrichtenmagazin Echo gleich mehrere Straftäter Taxis durch die Stadt kutschieren, die nur nicht in Haft sitzen, weil ihnen eine Fußfessel zugesprochen wurde.

„Ich kenne nur einen Fall. Und in dem haben wir die Gewerbebehörde gebeten, ein Entziehungsverfahren einzuleiten“, bestätigt Gabriel Klammer, Fachgruppenvorsteher in der Tiroler Wirtschaftskammer, den Bericht zumindest teilweise. Anton Eberl, Fachgruppenobmann der österreichischen Taxifahrer, weiß von zwei weiteren Fällen. Es handle sich dabei um Gerüchte. „Aber ich gehe davon aus, dass sie wahr sind“, sagt der Chef einer Innsbrucker Taxi-Zentrale.

Kein Einzelfall

Ähnliche Fälle gebe es auch in der Steiermark und in Oberösterreich, was von den dortigen Standesvertretern bestätigt wird. Das Problem scheint in allen Bundesländern das gleiche zu sein. „Wir erfahren das erst, wenn Meldungen aus der Branche kommen“, sagt Robert Riedl von der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Verurteilte Straftäter sollten eigentlich automatisch ihren Taxischein los sein. „Die Gerichte haben die Verpflichtung, die Behörde zu informieren“, erklärt Klammer. Doch das scheine nicht zu klappen.

„Das ist eine Sauerei. Wenn ein Taxifahrer seinen Führerschein verliert, bekommt er fünf Jahre Berufsverbot. Wenn er strafrechtlich verurteilt wird, fährt er weiter“, ärgert sich Tirols oberster Taxler Anton Eberl, laut dem sich zwei der angeblichen Straftaten noch dazu im Fahrzeug abgespielt haben sollen. „Es geht laut Gerüchten um ein Drogen- und ein Sexualdelikt.“

Die Rechtslage wäre eindeutig: Wer mehr als drei Monate Haft aufgebrummt bekommt, verliert seine Vertrauenswürdigkeit und damit seinen Taxischein. Das ist auch bei einem Führerscheinentzug der Fall. Den führt allerdings die selbe Behörde durch, die auch für die Taxilizenzen zuständig ist.

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